Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 51

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wären die grundlegenden Fragen gewesen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Wir könnten uns heute auch vorstellen – und das haben wir auch im Regierungsprogramm entsprechend ausgeführt –, dass man eine grundlegende Änderung unserer Sicherheitspolitik – nämlich eines aufgabenteiligen Verfahrens –durch eine Mitgliedschaft in einem Verteidigungsbündnis wie etwa der NATO ebenfalls zur Grundlage einer Volksabstimmung machen könnte. – Auch das wollen Sie aber nicht, zumindest inhaltlich nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Über die Auswirkung eines Kaufvertrages eine Volksbefragung abzuhalten, ist schon gesetzlich problematisch. (Bundesrat Gasteiger: 24 Milliarden, Herr Minister! Nulldefizit, Herr Minister! Sozialabbau! Ländlicher Raum!)  – Noch einmal, Herr Bundesrat: Übernehmen Sie die Verantwortung dafür, wenn Sie sich mit Ihren Vorhersagen geirrt haben? – Sicherlich nicht! Dann halten Sie eine andere Rede.

Ich als Verteidigungsminister bin verantwortlich dafür, dass das österreichische Bundesheer auch in Zukunft seine in der Verfassung verankerten Aufgaben erfüllen kann. (Bundesrat Gasteiger: Dann muss man die Verfassung ändern! 24 Milliarden, Herr Minister!) Diese Verantwortung nehmen Sie mir nicht ab, aber ich werde immer dieser Verantwortung gemäß handeln und die Notwendigkeiten durchsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.  – Ruf bei der SPÖ: Angst vor dem Volk?  – Bundesrat Dr. Nittmann: Wer hat Angst vor dem Volk?)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Da Sie von Angst reden, sind wir auch schon beim nächsten Thema, nämlich beim Angstmachen, beim unverantwortlichen Angstmachen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Wenn Sie hier kritisieren, dass auf Grund der Anpassungen des Militärbefugnisgesetzes jeder Österreicher Angst haben muss, zum Ziel von irgendwelchen Bespitzelungsaktionen zu werden (Ruf bei der SPÖ: So ist es!), dann muss ich Ihnen sagen, haben Sie entweder das Gesetz nicht gelesen oder Sie sagen hier bewusst etwas Falsches, um Angst zu machen.

Ich hoffe nur, dass Ersteres der Fall ist, denn das könnte man sehr rasch beheben, indem man ganz einfach den Gesetzestext liest. Sie wissen ganz genau, dass im Gesetz eine klare Abgrenzung zwischen den Befugnissen der Sicherheitsbehörden nach dem Sicherheitspolizeigesetz und den militärischen Behörden getroffen wurde – erstmals eine klare Abgrenzung, denn die Tätigkeit der Dienste bis zur Beschlussfassung des Militärbefugnisgesetzes war eben nicht gesetzlich determiniert.

Die jetzigen Änderungen dienen der Anpassung an das Sicherheitspolizeigesetz in den notwendigen Varianten und auch einer besseren Determinierung verschiedener Bereiche wie etwa der von Ihnen kritisierten Ausstellung von falschen Urkunden.

Hiefür gibt es jetzt eine klare gesetzliche Determinierung, unter welchen Umständen das gewährleistet ist. (Bundesrat Reisenberger : Super! ... vom Staat gesetzlich gedeckt! Was ist das?  – Spitzel!) Es wird außerdem einem Wunsch des Verbandes der Zeitungsherausgeber entsprochen, das Redaktionsgeheimnis besser abzusichern. – All das kritisieren Sie jedoch!

Meine Damen und Herren! Wenn Sie hier nach wie vor behaupten, dass jeder Österreicher Gefahr läuft, untersucht zu werden oder dass gegen ihn ermittelt wird, dann lesen Sie noch einmal das Gesetz! In diesem ist ausdrücklich verankert, dass die militärischen Behörden nur dann agieren können, wenn ein rechtswidriger, ein gesetzwidriger Angriff, eine Bedrohung gegen militärische Einrichtungen potenziell gegeben ist.

In den Erläuterungen ... (Bundesrat Reisenberger   – die Arme auf beide Seiten von sich streckend  –: Das ist so weit auslegbar!)  – Das ist nicht so weit auslegbar, Herr Kollege! In den Erläuterungen, die Sie hoffentlich gelesen haben, wenn Sie hier die Gesetzesvorlage kritisieren, steht ganz klar und deutlich, was das bedeutet:


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