Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 52

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Als konkrete Bedrohungen der militärischen Landesverteidigung kommen in diesem Zusammenhang Gewaltdelikte gegen militärisch relevante Personen und Sachen: Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Wehrmittelsabotage ... (Bundesrat Reisenberger: Sachbeschädigung! )  – Das ist eine rechtswidrige Handlung! Darin sind wir uns ja hoffentlich einig, Herr Kollege!

Ausspähung von Staatsgeheimnissen und Arbeiten für fremde Nachrichtendienste fallen ebenfalls darunter. (Bundesrat Manfred Gruber: Unter dem Titel "Sachbeschädigung" kann man alles tun! Bundesrat Konecny: Das ist eine Gummibedingung!) – Nur in diesen Fällen ist es zulässig, entsprechend zu ermitteln!

Meine Damen und Herren! Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass irgendjemand von Ihnen gutheißen würde – ich gehe auch nicht davon aus, dass die Mehrheit der österreichischen Staatsbürger das möchte –, dass es zu rechtswidrigen, zu gesetzwidrigen Angriffen gegen militärische Einrichtungen kommt.

Herr Bundesrat Schennach hat hier behauptet, der Verfassungsdienst habe diese gesetzlichen Befugnisse im Militärbefugnisgesetz kritisiert. – Das ist falsch! (Bundesrat Schennach: Sicher!)  – Dann sagen Sie das klar dazu! Sagen Sie klar dazu, dass es da um Möglichkeiten im Sicherheitspolizeigesetz ging, die für militärische Behörden nicht zulässig sind, dass beispielsweise zivile, dass private Vertrauenspersonen zu derartigen Ermittlungen herangezogen werden.

Sie, Herr Bundesrat Schennach, haben auch die Abfragemöglichkeit von Stammdaten von Handybetreibern kritisiert – da geht es nicht um die Inhalte von Telefongesprächen! – und dazu gesagt, da könnte man doch im Telefonbuch nachschauen. – Dazu kann ich nur sagen: Das war schon wieder ein Widerspruch in sich. (Bundesrat Dr. Böhm: Eben!) Zuerst sagen Sie nämlich, das sei ein großer Eingriff in den Rechtsstaat und dann wiederum meinen Sie: Das könnte man doch auch in einem Telefonbuch finden! (Bundesrat Todt: Handynummern sind auf der "Herold"-CD! Da stehen sie alle!)

Wenn es ein Telefonbuch über Handynummern und Handybesitzer gäbe, dann könnte man das auch in dem Telefonbuch finden. – Sie wissen jedoch, dass es ein solches Telefonbuch nicht gibt, und deshalb ist diese Befugnis betreffend Abfragemöglichkeit notwendig!

Sie, Herr Bundesrat Schennach, versuchen also, eine wirklich klar determinierte gesetzliche Regelung zu diskreditieren!

In einem Zwischenruf konnte man auch hören, meine Damen und Herren: Der Missbrauch ist das Problem! Diesen Zwischenruf habe ich mir gut gemerkt. – Es ist natürlich alles zu tun, damit Missbrauch verhindert wird, aber man muss schon auch dazu sagen: Wenn man einer staatlichen Institution eine klare Aufgabe gibt, dann muss man zur Erfüllung dieser Aufgaben auch für gesetzlich geregelte Rechte sorgen.

Missbrauch kann man nie 100-prozentig ausschließen, aber wenn ein solcher passiert, dann muss es dafür entsprechende Sanktionen geben – und diese gibt es auch. Das ist klar und nach den Prinzipien des Rechtsstaates auch vorgesehen. Nur deshalb, weil Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, gegen Rechte, die notwendig sind, um eine Aufgabe erfüllen zu können, aufzutreten, das halte ich – ehrlich gesagt – für nicht durchführbar. Jeder Polizist, jedes Exekutivorgan, jeder öffentlich Bedienstete könnte ja theoretisch mit seinen Befugnissen auch Missbrauch begehen. – Meine Damen und Herren! Wir können doch davon ausgehen, dass öffentlich Bedienstete ihre Rechte nicht missbrauchen, sondern den Gesetzen entsprechend gebrauchen , um eben ihre Aufgabe erfüllen zu können.

Zu betonen ist: Es gibt den Rechtsschutzbeauftragten, es gibt die Kontrollausschüsse für die Nachrichtendienste, es gibt klare Gesetze, wie etwa für den Fall: Verstoß gegen Amtsmissbrauch et cetera. Ein breites Spektrum an Schutzmöglichkeiten ist also gegeben!


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