Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 144

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seien. Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen darauf antworten: Selbstverständlich stand uns das diesbezügliche statistische Material zur Verfügung. Es ist aber zu wenig aussagekräftig, ungeachtet seiner Fülle, und zwar deshalb, weil aus diesem statistischen Material die für den Rechnungshof gerade bei dieser Prüfung entscheidenden Zahlen nicht herauszulesen sind, zum Beispiel nicht die verbrauchten Werteinheiten oder auch nicht, wie viele der Lehrer vollbeschäftigt oder teilzeitbeschäftigt waren. Es sind hier nur die "Köpfe" angeführt gewesen. Das heißt, der Rechnungshof bleibt bei seiner Feststellung, dass im Unterrichtsbereich die Datenlage verbesserungsbedürftig ist. Und das nicht nur mit Beziehung auf die Daten über die Landeslehrer, sondern auch in anderer Hinsicht, und zwar so, wie wir das im Bericht auch ausgeführt haben.

Ich möchte mich aber nun etwas Grundsätzlichem zuwenden: Der Rechnungshof hat die Konsolidierungspakete der Jahre 1995 und 1996 sehr eingehend geprüft. Es war eine der umfangreichsten Prüfungen, die der Rechnungshof je durchgeführt hat. Es galt, mehr als hundert Gesetze zu evaluieren, noch dazu Gesetze, die zum Teil auch durch exogene Effekte in ihrer Wirkung überlagert waren. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, und wir haben, wie ich meine, einen Bericht vorgelegt, der den Ansprüchen, wie sie der Rechnungshof selbst immer wieder aufstellt, und auch den Ansprüchen, wie sie zu Recht in diesem Hause immer wieder aufgestellt werden, gerecht wird.

Wenn sich einige Ressorts ungerecht behandelt, nicht gleich behandelt fühlen, so darf ich Ihnen versichern, der Rechnungshof hat dem Prinzip der Gleichbehandlung natürlich auch bei diesem Bericht Rechnung getragen. Er hat bei allen Ressorts, die er geprüft hat, den gleichen Maßstab angelegt. Er konnte bei seiner Bewertung und Beurteilung dann natürlich auch zu anderen Ergebnissen kommen. Die Ergebnisse, die eben unterschiedlich ausgefallen sind, waren davon abhängig, welche Feststellungen er getroffen hat. Und diese Feststellungen beruhten auf Fakten, die er vorgefunden hat.

Ich möchte hier betonen: Es wurde der gleiche Maßstab angelegt, und es wurde das Prinzip der Gleichbehandlung eingehalten. Dass die Beurteilung dann letztendlich unterschiedlich ausgefallen ist, ist darauf zurückzuführen, dass die Fakten, die der Rechnungshof in den einzelnen Ressorts vorgefunden hat, nicht gleich waren.

Was ist nun das Ergebnis des Berichtes des Rechnungshofes? – Es ist grundsätzlich äußerst positiv. Die Vorgaben, die sich die Bundesregierung selbst gesetzt hat, nämlich die Unterschreitung von 3 Prozent "Maastricht"-Defizit, ist erreicht worden, und zwar im Jahre 1997 mit dem sehr beachtlichen Ergebnis von 1,9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Dieses sehr positive Ergebnis sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die positiven Wirkungen der beiden Sparpakete auch mit negativen Auswirkungen verbunden waren. Opfer dieser negativen Auswirkungen war nicht zuletzt die Gesamtbevölkerung, insbesondere durch abgabenrechtliche und pensionsrechtliche Maßnahmen. Es gab Einbußen nicht nur beim öffentlichen, sondern auch beim privaten Konsum – das sollte man nicht vergessen. Das heißt, die Möglichkeiten der privaten Haushalte, über Finanzen zu verfügen, wurden eingeschränkt, und zwar im Jahre 1997 im Ausmaß von 3,3 Prozent. Durch die beiden Sparpakete gab es auch einen leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit, auch eine leichte Erhöhung des Preisniveaus, negative Auswirkungen, die im Hinblick auf das übergeordnete Ziel der Erreichung der Maastricht-Kriterien in Kauf genommen werden mussten, die allerdings – und das möchte ich nachdrücklich betonen – nur auf Grund der Opfer der Bevölkerung möglich waren.

Die negativen Auswirkungen hatten aber auch zum Teil einen Dauereffekt oder zumindest einen langfristigen Effekt. Beispielsweise wirken die steuerrechtlichen Maßnahmen, die eine Belastung darstellen, auch noch in den Folgejahren. Die positiven Auswirkungen der beiden Sparpakete haben allerdings, wie wir heute wissen, nicht allzu lange angehalten. Sie haben dazu beigetragen, dass im Jahre 1997 ein verbessertes Ergebnis erzielt werden konnte. Leider Gottes ist bereits im Jahre 1998 wieder eine Steigerung des "Maastricht"-Defizits zu verzeichnen gewesen. Und die Fortentwicklung hat nun mit aller Deutlichkeit aufgezeigt, dass weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sind.


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