Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 189

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Erstredner ist Herr Abgeordneter Brosz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.43.28

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Die Minderheitsrechte im Parla­ment werden uns, so nehme ich an, in den nächsten Monaten noch intensiver beschäf­tigen. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode sehr rasch einen Antrag zur Er­möglichung des Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht eingebracht.

Für alle, die jetzt möglicherweise im Detail zu diesem Antrag reden werden: Das ist ein Diskussionsvorschlag, über den man natürlich reden kann und über den auch ge­sprochen werden wird. Es gibt ein paar Grundzüge, die relevant sind. Insofern bin ich schon gespannt, wie das ab morgen im Geschäftsordnungskomitee diskutiert werden wird, weil ich vor allem von Seiten der ÖVP – ich habe mich da ein bisschen an das Ostbahn-Kurti-Lied „A Schritt vire, zwa Schritt z’ruck“ erinnert gefühlt – verschiedene Meldungen vernommen habe, von es soll kommen bis zum ein bisschen Einbremsen durch den Präsidenten Neugebauer, der ohnehin im Komitee sein und dort auch seine Meinung vertreten wird, wo das dann wieder weniger klar war. (Abg. Kopf: He, he, he, Dieter!)

Ich denke, dass ein Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dem österreichischen Parlament sehr gut tun würde. Das Prinzip, dass eine Kontrolle mit dem schärfsten Instrument nur stattfinden kann, wenn die Mehrheit zustimmt, ist etwas, was wirklich überholungsbedürftig ist.

Man muss allerdings ein paar Dinge berücksichtigen. Da gebe ich allen Recht, die sa­gen, man darf das nicht so überfrachten, dass wir dann mehrere Untersuchungsaus­schüsse parallel haben, die das Instrument entwerten. – Korrekt, das finde ich auch. Deswegen ist auch in unserem Antrag schon eine Beschränkung enthalten. Auch darüber, wie viele es sein sollen, kann man diskutieren.

Ein Minderheitsrecht sollte auch so ausgestaltet sein, dass dann auf jeden Fall auch der Ausschuss damit leben kann. Es wäre schwierig, wenn nur die Einsetzung ein Minderheitsrecht wäre, aber jeder Beweisbeschluss, jede Ladung von Sachverständi­gen, von Zeugen eine Mehrheit braucht. Das führte das Instrument dann wieder ad ab­surdum. Auch da kann man über Details reden und sich anschauen, wie viel das sein wird. Es muss nicht unbeschränkt sein.

Skeptisch sind wir hinsichtlich einer fixen zeitlichen Beschränkung, die auch schon mehrfach angesprochen worden ist. Wir kennen das aus den letzten Ausschüssen. In denen hat sozusagen schon die Aussicht auf ein baldiges Ende beispielsweise dazu geführt, dass Akten extrem spät vorgelegt worden sind, dass wir erhebliche Verzöge­rungen hinnehmen mussten.

Wenn man es so macht, dass es eine Beschränkung auch der Opposition ist, sodass nämlich nicht mehrere Untersuchungsausschüsse parallel laufen dürfen, dann glaube ich, dass man sich hinsichtlich der zeitlichen Erstreckung nicht sonderlich fürchten muss, weil ja auch die Opposition nichts davon hat, wenn ein Ausschuss ewig dauert, denn das beschränkt sie nämlich darin, andere einführen zu können. Außerdem wäre ein vorzeitiges Ende nicht sonderlich sinnvoll, weil dann die Opposition vermutlich den gleichen Ausschuss wieder einsetzen würde, solange sie das Gefühl hat, die Thematik sei nicht ausreichend behandelt worden.

Es ist also schon mit einer gewissen Abwägung zu rechnen. Das Interesse der Oppo­sition, relativ rasch zu neuen Themen einen Untersuchungsausschuss durchführen zu können, bewirkt im Zusammenhang mit einer Beschränkung, dass nicht viele Untersu-


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