Auch wenn hier immer wieder von meinen Vorrednern belustigend dargestellt wurde, es hätte eh nur 0,06 Prozent dazu beigetragen (Abg. Ing. Westenthaler: 0,006 Prozent! Drei Nullen!), dass mehr Verbrechen verhindert oder aufgeklärt worden sind, dann sage ich Ihnen trotzdem: Jedes Verbrechen, das verhindert werden konnte, ist eines weniger, und das ist wichtig.
Da ist es genauso wie in der Praxis: Wenn in der Gemeinde einmal kein Haus abbrennt, dann geht auch nicht der Gemeinderat her und sagt: Na ja, heuer ist kein Haus abgebrannt, daher brauchen wir keine Feuerwehr mehr! Ein Jahr darauf wären nämlich die Folgen fatal. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger – die Hände zusammenschlagend –: Geh, bitte! – Abg. Ing. Westenthaler: Es ist nicht einmal ein Achtel davon! – Abg. Mag. Stefan: Ständig mit Wasser anspritzen, damit es nicht brennt!)
Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des zu seinem Sitzplatz zurückgekehrten Abg. Mayer –: Herr Kollege, für dich ist die letzte Reihe noch immer zu weit vorne! Solch ein Schwachsinn!)
16.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der legislativen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1124 d.B.) zur Regierungsvorlage (1075 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung hat gerade unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes und des Umfangs der Verpflichtung zur Speicherung von Daten Diskussionen ausgelöst. Im Hinblick darauf erscheint es notwendig, die Anwendung der neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen einer Evaluierung zu unterziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,
1. dem Nationalrat nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten des zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrem Bereich geschaffenen Bundesgesetzes einen Bericht zur Häufigkeit der Anwendung von Abfragen von Daten nach den neuen Bestimmungen, gegliedert nach den Rechtsgrundlagen, zum Zweck der Folgenabschätzung aus dem Blickwinkel des Grundrechtsschutzes und für die Frage des entstehenden Aufwandes und dessen Ersatzes vorzulegen;
2. in den dem Parlament jährlich zu erstattenden Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen ein Kapitel über die Verwendung von Vorratsdaten auf Grund der gemäß § 102c Abs. 5 TKG dem BMJ übermittelten Informationen aufzunehmen.
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