Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 166

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


16.42.51

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das letzte Argument der ÖVP mit dem Feuerwehrhaus spricht, glaube ich, wirklich für sich, denn das zeigt, dass Sie in der Sache wirklich keine Argumente mehr haben, hier einen Gesetzestext durchzupeitschen, der in Wirklichkeit ein Anschlag auf die Grund-, auf die Freiheitsrechte der Österreicherinnen und Österreicher ist.

Sie von der ÖVP und von der SPÖ fragen sich immer, warum Sie an Vertrauen der Ös­terreicherInnen und unserer Bevölkerung verlieren, warum Sie bei jeder Wahl mehr an Stimmen entzogen bekommen. Die Antwort darauf ist nicht schwer: Sie machen heute wieder einen Kniefall vor der Europäischen Union, indem Sie sagen: Wir müssen das beschließen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ja wer sagt das, dass wir das beschließen müssen, meine Herren von der ÖVP? Schweden kümmert das nicht, Tschechien kümmert das auch nicht, aber Sie machen einmal mehr einen Kniefall vor der Europäischen Union, obwohl Höchstgerichte, ob­wohl der Datenschutzrat, obwohl Experten in anderen europäischen Ländern, vor allem in Deutschland – heute sind ja schon die einschlägigen Stellungnahmen zitiert wor­den –, klarmachen, dass es zu einer Novellierung kommen wird und dass die Grund- und Freiheitsrechte auch über den Interessen der Strafverfolgung zu stehen haben.

Stattdessen stellen Sie mit dieser Gesetzesnovelle einmal grundsätzlich alle Bürger Österreichs unter Generalverdacht. Frau Bundesminister, das wäre so, wie wenn der Staat jetzt hergehen, die Post der BürgerInnen öffnen, kopieren und ein halbes Jahr lang aufbewahren würde. Oder? Würde Ihnen das angenehm sein, wenn Ihre private Post vom Staat aufgemacht, kopiert und ein halbes Jahr lang aufbewahrt würde?

Sie haben in Wirklichkeit nicht nur das Recht, die Österreicherinnen und Österreicher in ihrer Privatsphäre und im Bereich des Datenschutzes zu schützen und zu verteidi­gen, Sie haben als Regierungsmitglied auch die verdammte Pflicht, das zu tun. Aber mit diesem Gesetz laufen Sie in Wirklichkeit genau in die andere Richtung: Sie ermög­lichen damit die totale Überwachung und die Bespitzelung unbescholtener und freier Staatsbürger! Der Bürger wird damit total kontrolliert und total bespitzelt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Und wenn Sie glauben, das beträfe nur die einfachen Bürger draußen, die Ihnen an­scheinend ohnedies einerlei sind, dann möchte ich Ihnen schon sagen: Auch Sie wer­den früher oder später einmal davon betroffen sein, so wie es Abgeordnete hier im Haus gewesen sind und so wie es Regierungsmitglieder gewesen sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Anfrage, die ich an die Frau Justizmi­nisterin und an die Frau Innenministerin gerichtet habe, kurz Bezug nehmen. Ich habe eine ganz einfache Frage gestellt, und zwar ging es dabei darum, dass Mitglieder von Landesregierungen in Österreich bespitzelt und überwacht wurden. Meine Frage dazu lautete – ich zitiere –: „Hat es in den Jahren 2007 bis 2011 einen Vorhabensbericht ei­ner Staatsanwaltschaft mit dem Ziel von optischen oder technischen Überwachungs­maßnahmen ... gegeben?“

Und ich habe die Namen angeführt: für den Bürgermeister von Wien Michael Häupl, für den Landeshauptmann des Burgenlandes Hans Niessl, für Dr. Erwin Pröll und für an­dere.

Eigentlich, wenn diese hochrangigen Politiker nicht abgehört, nicht bespitzelt worden wären, hätte die Frau Justizministerin und hätte die Frau Innenministerin ganz einfach sagen können: Nein, hat nicht stattgefunden!

 


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