Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 193

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wurde ohnehin schon mehrmals erwähnt. Da kann ich mich nur unserem Verkehrs­sprecher Deimek anschließen: Der Antrag wirft Licht und Schatten, aber was jedenfalls ein Murks ist, ist die Radhelmpflicht. – Radhelmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre, das ist aus meiner Sicht nicht Fisch und nicht Fleisch.

Das ist im besten Fall ein Gesetzchen, in jedem Fall aber nur einmal eine Empfehlung, denn für mich stellt sich die Frage – und sie ist weder heute noch im Ausschuss beant­wortet worden –, warum diese Radhelmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre gilt. Das ist un­verständlich. Frau Kollegin Lohfeyer hat gesagt, man will ein bisschen das Bewusst­sein stärken. – Das wird einem aber damit nicht gelingen, denn was wird geschehen? Bis zwölf werden die Kinder vielleicht, wenn die Eltern darauf schauen, den Helm tra­gen, aber dann werden die Jugendlichen eben sehr eitel. Als 13-, 14- oder 15-Jähriger wird man den Helm wahrscheinlich nicht mehr tragen. Vielleicht kommt dann mit 18 wieder das Bewusstsein für Verkehrssicherheit, aber wie eine Bewusstseinsbildung funktionieren soll, wenn man dieses Gesetz nur für Kinder bis zu zwölf Jahren einführt, ist mir unverständlich.

Entweder man führt eine generelle Fahrradhelmpflicht für alle ein, und zwar in einer Form, dass man einen Verstoß auch ahnden kann  denn das ist ja hier auch nicht der Fall; eine Verletzung stellt ja keine Verwaltungsübertretung dar –, oder man lässt es schlicht und einfach bleiben. Das muss man einfach so sagen. Auch die meisten der Experten haben gesagt, sie sind sich gar nicht so sicher, ob diese Radhelmpflicht wirk­lich etwas im Bewusstsein ändert, und eigentlich bringt das nicht sehr viel. So war, zu­sammenfassend, eigentlich großteils die Meinung der Experten im Verkehrsausschuss.

Kurz eingehen möchte ich noch auf den Antrag der Kollegin Moser 708/A(E). Den werden wir, wie unser Verkehrssprecher schon gesagt hat, ablehnen. Uns erscheint in diesem Antrag die Aufhebung der Radwegebenützungsverpflichtung eigentlich als total missglückt. Frau Kollegin Moser, ich muss sagen, ich komme aus einer Kleinstadt  aus Hollabrunn , und da haben die Grünen immer den Ausbau der Radwege gefor­dert. Sie haben das immer vehementest gefordert, haben immer davon gesprochen, dass es dann viel mehr Sicherheit gebe. Dann sind die Gemeinden in Niederösterreich darangegangen und haben sehr viel Geld aus öffentlicher Hand, aus Steuergeld in die Hand genommen, um die Radwege auszubauen.

Dieser Antrag ist meines Erachtens total kontraproduktiv, denn was wird geschehen, wenn Sie dem Radfahrer sagen, er kann jetzt wieder fahren, wo er will? (Abg. Dr. Mo­ser: Der wird dort fahren, wo es attraktiv ist!) Die Gemeinden werden wahrscheinlich den Ausbau der Radwege stoppen. Das wird der Fall sein, und ich glaube nicht, dass das im Sinne der Radfahrer ist und dass Ihr Antrag etwas zur Sicherheit im Radverkehr beiträgt.

Man darf ja nicht vergessen, der schwächste Verkehrsteilnehmer ist im Prinzip ja der Fußgänger und nicht der Radfahrer, der ist das schwächste Glied in der Kette, und ich denke, die Radwege haben schon ihren Sinn. Man kann durch Barrieren zwischen Au­tofahrern, Radfahrern und auch Fußgängern den Gefahren ein bisschen Einhalt gebie­ten. Aus diesem Grund ist dieser Antrag aus unserer Sicht unverständlich, und wir wer­den ihm daher unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. – Bitte. (Abg. Mag. Josef Auer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Auch Radfahrer!)

 


18.27.20

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Wir bestreiten wohl alle nicht, dass unter deiner Ägide sehr viel ge­schehen ist, das die Verkehrssicherheit gefördert und sehr stark gehoben hat. Trotzdem


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