Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 194

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sind einige Abgeordnete, vor allem eben von den Oppositionsparteien, auch bei die­sem Thema, bei dem sich für mich überhaupt keine Frage stellt, dagegen. Die Zukunft wird aber zeigen, dass du auf dem richtigen Weg bist. Man kann also sagen, sie sollen deinem Rat und deiner Tat folgen.

Einige Argumente sind für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Frau Kollegin Wind­büchler-Souschill  sie ist anwesend  hat gesagt, ja zum Helm, aber nein zur Pflicht. Da frage ich Sie: Wie stehen Sie zum Beispiel zu der Frage Alkohol am Steuer? Sagen Sie da auch, ja zum Alkoholverbot, aber nein zur Verpflichtung? (Abg. Windbüchler-Souschill die sogenannte Scheibenwischerbewegung machend : Geh, bitte! ...!) Also ich kann diese Logik nicht nachvollziehen, so wie ich überhaupt die Logik man­cher Argumente gegen die Helmpflicht überhaupt nicht nachvollziehen kann. Vom VCÖ ist zum Beispiel gesagt worden, weniger als 10 Prozent der Radunfälle führen zu Kopf­verletzungen. Ja, mein Gott, das ist eine Argumentation! Ich habe jetzt gerade eine Handbewegung gesehen. Da fehlt jegliche Logik.

Es geht um jeden einzelnen Fall, der verhindert werden kann, und ich glaube, wir sind bei der Frau Minister wirklich gut aufgehoben. Die Zukunft wird zeigen, dass sie auf dem richtigen Weg ist. Ich stehe  in Anlehnung an das, was Herr Kollege Stadler ge­sagt hat  ebenfalls hinter dir, auch wenn ich im Moment vor dir stehe. Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


18.29.12

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Bundesregierung! Hohes Haus! Es ist ja heute schon ziemlich viel zum Thema Verkehr gesagt worden, gerade was die Radhelmpflicht betrifft. Peter Stauber, ich stimme dir da inhaltlich eigentlich hundertprozentig zu, denn du hast gesagt, du bist für die Freiheit und dagegen, dass man zu etwas verpflichtet wird. Wir sehen das genauso. Es freut mich also, dass du deinen eigenen Antrag ablehnst. (Abg. Stauber: Das siehst du ein bisschen falsch! Heiterkeit des Redners.) Nein, ich weiß schon, was du gemeint hast. Es ist wichtig und wir sind alle dafür, dass weniger Unfälle passieren, ganz klar. 87 Prozent der Kinder bis zwölf Jahre tragen einen Helm.

Wir betrachten die Thematik folgendermaßen: Wenn man den Schutzhelm verpflich­tend einführt, was passiert, wenn man den Helm vergisst? Zahlt man dann Strafe, wenn zum Beispiel die Kinder am Wochenende beim Vater sind und nicht bei der Mut­ter? Das ist das Problem. Wenn eine gesetzliche Regelung erfolgt – du kennst dich ja da aus –, wie soll man das denn handhaben? Im Gesetz steht, es gibt keine Handha­be, also keine Exekution. (Abg. Stauber: Es gibt auch keine Strafe!) Es gibt auch keine Strafe. Dann muss man eben eine Empfehlung abgeben, und die zuständige Ministerin muss eine Kampagne schalten, dass jeder einen Helm zu tragen hat – allerdings frei­willig! Deshalb werden wir das ablehnen.

Abschließend möchte ich nochmals sagen, dass wir eine Kampagne starten müssen, damit weniger passiert. Da sind wir alle, glaube ich, dafür du auch –, und deswegen wollen wir das nicht in einem Gesetzestext niederschreiben.  Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

18.30

18.30.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 1135 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsan­trag der Abgeordneten Dr. Moser vor, über den wir zunächst abstimmen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite