Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 228

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„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Erhöhung der Kopierkosten bei Gericht rückgängig macht und zu bestimmt, dass Kopien bei Gericht künftig zum Selbstkostenpreis ausgefolgt werden.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.41.32

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, in der Sache selbst gibt es ja keine allzu großen Divergenzen. Es gibt hier eine Änderung im Aktiengesetz dahingehend, dass zukünftig besser nachvollzogen werden können soll, wem Aktien gehören. Überall dort, wo die Unternehmen nicht börsennotiert sind, sollen also Namensaktien eingeführt werden. Diese sind im Aktienbuch einzutragen. Damit gibt es eine größtmögliche Transparenz über die Eigentumsverhältnisse in den Gesellschaften und damit eigentlich auch eine sehr gute Grundlage bei notwendigen Überprüfungen.

Darüber hinaus gibt es auch noch Verbesserungen, Vereinfachungen – ob es tat­säch­lich Verbesserungen sind, wird abzuwarten sein – bei Formvorschriften im Spaltungs­recht und beim Umgründungsrecht. Dabei geht es darum, offensichtlich überbordende Berichte durch unterschiedliche Organe – also Aufsichtsrat, Vorstand und so weiter – zu vereinfachen und damit auch den jeweiligen grenzüberschreitenden Transaktionsakt zu vereinheitlichen. Also hier gibt es – und das war auch im Ausschuss so – eine weitestgehende Übereinstimmung bei einer vernünftigen Gesetzgebung.

Ich will nur ganz kurz noch etwas zum Kollegen Stadler sagen, zu diesen absurden Anwürfen und Verschwörungstheorien, die da so offensichtlich in den Raum gestellt werden (Ruf beim BZÖ: Wir erfahren gerade mehr!), weil Sie völlig von dem abgehen, was irgendwie real ist. Herr Kollege! Es gibt einen Unterschied, ob man etwas beweisen kann, ob man Fakten hat, ob man eine Beweissituation hat, oder ob man das nicht hat.

Im gegenständlichen Fall – ich kenne weder Herrn Lind noch sonst irgendjemanden – gab es Ausführungen der Oberstaatsanwaltschaft, warum in der Libro-Angelegenheit gegen einen Teil anzuklagen ist und gegen einen anderen Teil nicht. Das wurde durch das Ministerium überprüft, und dem wurde recht gegeben.

Sich jetzt herzustellen – Jahre danach – und zu behaupten, das wäre der größte Skandal der Geschichte, ist eine nur allzu durchsichtige Vorgangsweise. Kollege Stadler! Ich würde meinen, man soll mit einer gewissen Grundseriosität hier im Parlament die Leute nicht desinformieren, sondern darüber reden, was tatsächlich Sache ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Heute wird eine durchaus interessante Änderung im Bereich des Gesellschaftsrechts beschlossen. Von einem Vorredner von mir wurde schon angesprochen, dass bei nicht börsennotierten Unternehmen die Aktien künftig nicht mehr als Inhaberaktien, sondern als Namensaktien ausgegeben werden. Damit sind die Aktien nicht mehr anonym,


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