Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 229

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sondern es ist nachvollziehbar, wer die Aktie hat, und es sind Geldflüsse nachvoll­ziehbar.

Das ist eine wesentliche Maßnahme im Kampf gegen die Geldwäsche. Das ist nicht unwesentlich, weil Österreich aufgrund seiner geografischen Lage, aufgrund der Steuergesetze und aufgrund der politischen Stabilität ein durchaus attraktiver Standort für Geldwäsche ist. Die Schätzungen gehen davon aus, dass das Geldwäschevolumen in Österreich bei rund 1 Milliarde € liegt. Daher ist es wesentlich, dass im Rahmen dieser Maßnahme Geldwäsche besser verfolgt werden kann.

Ich finde es nur auffallend, dass in Österreich derartige Maßnahmen immer nur gesetzt werden, wenn es internationale Kritik gibt. Diesmal war es die FATF, die in einem Prüfbericht empfohlen hat, diese Maßnahme zu setzen. Ich kann mich erinnern, als wir vor einem Jahr über das Bankgeheimnis diskutiert und es gelockert haben, war das auch nur möglich, weil international eine schwarze und eine graue Liste angedroht wurden. Von selbst geht gar nichts. Bei der gesamten Korruptionsdebatte macht GRECO Druck, dass sich etwas ändert, Stichwort Abgeordneten-Korruption. Wir werden sehen, wie weit wir jetzt kommen.

Wir stellen nur fest, das wären wichtige Maßnahmen, die immer nur dann funktionieren oder gesetzt werden, wenn internationaler Druck ausgeübt wird. Ich frage mich schon, warum das so ist, denn Österreich hat nichts davon, wenn die legale Wirtschaft durch die Schattenwirtschaft, durch kriminelles Kapital, das Geldwäsche in Österreich betreibt, unterwandert wird.

Ich will nicht, dass kriminelles Kapital in Österreich investiert wird und dass so von Kriminellen auf die österreichische Wirtschaft Einfluss ausgeübt wird. Daher glaube ich, dass man da mehr Aufmerksamkeit braucht und nicht erst reagieren sollte, wenn der Druck international so groß wird, dass man nicht anders kann. In diesem Sinn begrüßen wir die heutige Maßnahme. Ich glaube aber, dass ein bisschen mehr Eigenengagement sinnvoll und notwendig wäre. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl gemeldet. – Bitte.

 


19.46.36

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das gegenständliche Gesellschaftsrechts-Ände­rungs­gesetz 2011 ist ein Paket an Maßnahmen, die dazu dienen, die österreichischen Unternehmen auch international betrachtet wettbewerbsfähiger zu machen.

Es geht darum, dass durch Verwaltungsvereinfachungen bei Umgründungen und auch durch die Schaffung von mehr Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen von Aktiengesellschaften hier insgesamt Einsparungen in Höhe von 2 Millionen € jährlich für unsere österreichischen Unternehmen erzielt werden können.

Ich möchte hier zwei Maßnahmen besonders hervorheben. Zum einen geht es darum, dass wirklich die maximale Transparenz bei den Aktiengesellschaften eingeführt werden soll, und zwar durch eine viel klarere Nachvollziehbarkeit der Anteilseigen­tümerschaft bei den Aktiengesellschaften. Sie soll dadurch erreicht werden, dass künftig die Namensaktien das Standardinstrument sein sollen. Nur mehr bei den börsen­notierten Unternehmen wird es die Wahl zwischen Inhaberaktien und Namens­aktien geben. Mit dieser Maßnahme entspricht Österreich den internationalen Vorga­ben im Kampf gegen die Geldwäsche. Das war ja auch eine internationale Vorgabe der FATF.

 


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