Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 309

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(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Men­schenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht; nicht erfasst davon ist, wer nur die Glaubens- und Sinnlehre einer im Inland bestehenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft wiedergibt.“

Begründung

Insbesondere in Hinblick auf die durch das Tatbestandsmerkmal „hetzt“ begründete Unbestimmtheit des Anwendungsbereiches ist nicht eindeutig ausgeschlossen, dass die bloße Wiedergabe von Glaubens- und Sinnlehren einer im Inland bestehenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft nicht erfasst ist. Im Sinne der Rechtssicherheit ist dies jedoch erforderlich.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


23.53.49

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Stadler hat Vor­würfe an mich und mein Ressort gerichtet, dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen, nämlich konkret ein Schreiben, das an Herrn Abgeordneten Grosz gerichtet war, an den Klub der ÖVP weitergeleitet zu haben. Ich nehme dazu natürlich sehr gerne Stellung, auch wenn sich Herr Abgeordneter Stadler das nicht erwartet hat. (Abg. Mag. Stadler: Sehr sogar! – Abg. Grosz: Sie wissen es seit Nachmittag!)

Im Justizausschuss am 5. Oktober 2011 hat Herr Abgeordneter Stadler davon berichtet, dass aufzuklären sei, wie es dazu kommen könne, dass Herr Abgeordneter Grosz wegen der Weiterleitung von Protokollen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend die Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns an die Staatsanwalt­schaft Wien strafrechtlich verfolgt wurde.

Mit OTS vom nächsten Tag, also vom 6. Oktober 2011, beklagte sich Abgeordneter Gerald Grosz über – ich zitiere wörtlich – „eine eindeutige Kriegserklärung der Justiz­ministerin an den Rechtsstaat und das Parlament. (Abg. Mag. Stadler: Quod erat demonstrandum!) Die Justizministerin und die dafür zuständigen Stellen in ihrem Ressort haben sich damit eindeutig des Amtsmissbrauches schuldig gemacht. Dem Aufdecker und Anzeiger der ÖBB-Skandale (Abg. Grosz: Wunderbar, Sie betonen das! Und das auf Ihre Redezeit!) rund um die Spekulationsverluste der rot/schwarzen ÖBB-Vorstände und des MAV-Cargo-Skandals hätte der Prozess gemacht werden sollen“. – Zitatende.

Es versteht sich für mich ganz von selbst, dass ich natürlich umgehend eine Prüfung dieser Vorwürfe beauftragt habe, die zu dem Ergebnis geführt hat, dass der Staats­anwaltschaft in der Tat ein Fehler passiert ist. (Abg. Grosz: Missverständnis!) Ich habe es natürlich begrüßt, dass die Umstände, wie es zu diesem Fehler gekommen ist, auch durch ein Schreiben des zuständigen Sektionsleiters an den Abgeordneten Grosz vom 6. Oktober 2011 offengelegt werden. Ja ich halte es ganz einfach im Sinne einer Fehlerkultur für wichtig, dass man derartige Fehler nicht unter den Teppich kehrt,


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