Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 310

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sondern dass man sich – ausgehend davon – auch Maßnahmen überlegt, um in Zu­kunft derartige Fehler zu vermeiden. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja nicht das Problem!) Wer hier absolut fehlerloses Arbeiten fordert, ist einfach zu einer Fehlerkultur nicht bereit.

Mit Erlass vom selben Tag wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien ersucht, die Eintragung als Beschuldigter in das Register der Staatsanwaltschaft rückgängig zu machen, weil von vornherein feststand, dass der objektive Tatbestand des § 310 Abs. 2 StGB gar nicht verwirklicht worden sein konnte. Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses ist nämlich nicht vom Tatbestand des § 310 StGB erfasst.

Das Schreiben an den Abgeordneten Grosz und der angesprochene Erlass wurden schließlich am 12. Oktober abgefertigt und zur Post gegeben. Nach den objektiven Abläufen habe ich keinen Anlass, zu vermuten, dass dieses Schreiben, das ja einen Fehler der Justiz aufzeigt, von Mitarbeitern meines Hauses weitergeleitet wurde. Ich sehe hier tatsächlich kein Motiv (Abg. Hagen: Woher hat er es dann?), weil doch die Verbreitung eines Briefes, in dem ein Fehler aufgeklärt wird (Abg. Grosz: Ich habe ja das verschlossene Kuvert gehabt!), nicht gerade dem Ansehen der Justiz genützt hätte.

Auf welche Weise dieses Schreiben zur Kenntnis von Mitgliedern des ÖVP-Klubs gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich meine jedoch, dass ohnedies auf die im Justizausschuss und in den Medien erhobenen Vorwürfe hätte reagiert und dargelegt werden müssen, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Wege der Fachaufsicht meines Ressorts kontrolliert wird. (Abg. Grosz: Der Singer hat vielleicht im Ministerium eingebrochen? Das ist zu klären, wenn Sie es nicht waren!) Das ist doch gerade – bitte, das sollten Sie schon berücksichtigen – Inhalt und Auftrag des Interpella­tions­rechts des Nationalrates! Die Aufregung verstehe ich daher gar nicht, denn wenn Ihnen ein Interpellationsrecht wichtig ist, dann muss gerade diese Aufklärung auch vorgenommen werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das darf nicht wahr sein! – Zwischen­rufe beim BZÖ.)

Wir haben kontrolliert! Wir haben auch die entsprechenden Schritte gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft gesetzt. Und wir haben gegenüber dem Betroffenen unser Bedauern über das verursachte Ungemach zum Ausdruck gebracht. (Abg. Grosz: Ich bin ganz glücklich! ... einen Blumenstrauß!) Jede andere Vorgangsweise hätte zu Recht Kritik hervorgerufen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das nächste Mal ist es aus Ihrem Bereich ...! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Lassen Sie mich nun zum eigentlichen Thema dieser Debatte kommen. Allein über die Aufgabe des Strafrechtes lässt sich lange und sehr intensiv diskutieren, aber ohne Zweifel ist es auch Aufgabe des Strafrechtes, Wertungsexzessen deutliche Grenzen zu setzen. (Abg. Grosz: ... dem eigenen Sektionsleiter sagen ...!)


Herr Abgeordneter Grosz! Ich habe die Stellungnahme dazu abgegeben, ich habe gesagt, was hiezu zu sagen ist. (Abg. Grosz: Aber es stimmt ja deswegen trotzdem nicht alles zusammen!) Sie fordern immer wieder ein, dass zum Thema gesprochen wird. Auch das möchte ich nun, ich möchte zum Thema dieser Debatte sprechen! (Abg. Grosz: Sie kriegen eh bald zehn Anfragen und eine Anzeige dazu!)

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es auch Aufgabe des Strafrechtes ist, Wertungsexzessen deutliche Grenzen zu setzen. Es geht dabei nicht um die Ein­schränkung der Meinungsfreiheit, es geht auch nicht um die Kriminalisierung von Spott und Hohn oder von Karikaturen oder von Kabarett. Das muss eine Gesellschaft hin-


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