Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 364

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Die Bundeshymne, die sehr oft als „unantastbar“ bezeichnet wurde, wurde bereits 1947 im Text verändert. Dieser Bundeshymnen-Text soll, wie gesagt, Symbolkraft haben, und ich glaube, wir sind einer Meinung, wenn ich sage, dass diese Republik nicht nur große Söhne, sondern auch große Töchter beheimatet hat – und daher ist es wohl das Mindeste (Abg. Strache: Wo lesen Sie, dass das nicht im Text steht?), dass wir in unsere Bundeshymne, für die gesamte Bevölkerung, die nun einmal aus Frauen und Männern besteht, sehr wohl auch die großen Töchter mit hereinnehmen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Strache: Die große Frau Preradović dreht sich im Grab um!)

Daher hoffe ich sehr, dass im Verfassungsausschuss – diesem wurde ja der Antrag zugewiesen, und es sind sehr viele Vorschläge eingegangen – eine sachliche Diskus­sion stattfinden wird und dass auch im Sinne der Frauen und der Wertigkeit der Frauen in unserem Lande entsprechend entschieden wird. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

2.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Petzner: Fürs Protokoll: Die Hälfte der ÖVP-Fraktion hat nicht applaudiert!)

 


2.39.37

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Schittenhelm hat schon gesagt, der letzte Tagesordnungspunkt vor der Sommerpause ist dem Thema Bundeshymne gewidmet gewesen – und wir nehmen uns heute in der ersten Lesung auch wieder dieses Themas an.Kollegin Schittenhelm hat betont, dass 1947, unter den Zeichen der Zeit, in Form eines Ministerratsbeschlusses diese für das Land so symbolträchtige Hymne beschlossen wurden. Nun diskutieren wir in erster Lesung darüber (Abg. Strache: Dank der Frau Preradović!), wie wir diese Hymne sozusagen auf die Höhe der Zeit bringen können. (Abg. Mag. Stefan: Wo ist denn eine Hymne „auf der Höhe der Zeit“?)

Ich möchte hier nicht zitieren, dazu gibt es dann noch Möglichkeiten genug, sowohl im Verfassungsausschuss als auch im Plenum. Sie kennen das vielleicht, Jurist Harald Stefan hat sich gerade darüber mokiert. (Abg. Strache: Was ist denn mit dem Urhe­berrecht der Frau Preradović?) Herr H.-C. Strache, auch der Urheber ist selbstver­ständlich ... (Abg. Strache: Dem Urheberrecht der Frau Preradović! Ja! (Zwischen­ruf des Abg. Neubauer.) Es gibt OGH-Erkenntnisse, Herr Strache, Herr Stefan, es gibt all das! Es gibt genau dort die Erkenntnisse; wenn es Sie interessiert, können Sie es gerne nachlesen, auch die Begründungen. Die Begründungen nämlich, dass sich Sprache weiterentwickelt, dass sich Sprache fortentwickelt.

Wie wichtig es ist, sehr geehrte Damen und Herren, dass in der Bundeshymne auch die großen Töchter erwähnt werden (Abg. Strache: Ist Mozart auch nicht „auf der Höhe der Zeit“, nach Ihrer Definition?), merken wir schon daran, wie emotional hier diskutiert wird. Es ist auch deshalb notwendig. So sehen es auch die Richter und Richterinnen in diesem Erkenntnis. Auch wenn Sie es noch so gerne lächerlich machen: Was nicht benannt wird, existiert nicht! Das sagen Sprachwissenschaftler. Daher, sehr geehrte Damen und Herren, ist es wichtig, ist es notwendig, unsere Bun­deshymne sozusagen auch mit den großen Töchtern zu bestücken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und ich sage Ihnen noch eines: FrauenministerInnen, ich möchte fast sagen aller Couleurs, haben sich schon mit dieser Hymne beschäftigt. So beispielsweise 1992 Johanna Dohnal hier im Parlament mit dem Text von Barbara Stromberger; Melitta Trunk hat sie hier schon gesungen. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.) Weiters damit


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