Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 170

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Schauen Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, Sie wissen es schon: Wir wissen, dass die Wiederholung sicherer macht, damit Sie es besser wissen. – Das ist einmal Punkt eins.

Ich danke aber bei der Novellierung bezüglich der Bildungskarenz für die Einstim­migkeit der Zustimmung. Ich möchte diesbezüglich ein paar Fragen beantworten – vielleicht ist das im Ausschuss nicht gleich geschehen, und es ist auch nicht gleich geschehen.

Nach den Befragungen, die wir aus den letzten Jahren haben, von denjenigen, die in Bildungskarenz gehen: Es ist schwankend, ein Fünftel bis ein Drittel wechselt danach den Arbeitgeber. Das heißt – entweder das Fünftel oder das Drittel wechselt –, der Rest verbleibt im Betrieb, wobei für diejenigen, die im Betrieb verbleiben, in einem hohen Prozentsatz ein Wechsel der Position im Betrieb gegeben ist. Die Weiter­bildungsaktivität hat also dahin gehend gewirkt, dass man im Betrieb eine andere Position einnehmen kann.

Bei – rund gerechnet – einem Drittel von denen, die im Betrieb bleiben, hat sich mehr oder weniger nichts getan: eine Verfestigung der Position. Man bleibt das, was man ist, aber hat zum Beispiel Bildungsabschlüsse nachgeholt, den Werkmeister nachgeholt und so weiter.

Zur Stunde haben wir den größten Zustrom zur Bildungskarenz – das ist also die größte Einzelgruppe – aus der Branche der Gesundheitsberufe, Sozialberufe und Erziehungsberufe. Dieser Cluster – das ist ja arbeitsmarktpolitisch ein gemeinsamer Cluster – ist jener, aus dem wir den meisten Zustrom haben und wo wir auch zur Stunde feststellen können: Wir haben zwei Bundesländer, wo wir sehr viele haben, das sind Oberösterreich und Wien. Aus diesen beiden Bundesländern kommen sehr viele. Und es kommen, wie gesagt, sehr viele Frauen aus dem Cluster Gesundheit, Soziales, Erziehung. Die Männer kommen in der Regel aus dem produzierenden, aus dem Waren produzierenden Sektor.

Und, lieber Karl Öllinger, die pflegenden Angehörigen haben eine Unterstützung: Wenn sie es brauchen, werden sie sozialversichert, pensionsversichert und kranken­ver­sichert. Wir wenden dafür derzeit immerhin 33 Millionen € pro Jahr auf. Das ist, glaube ich, nicht ein ganz kleiner Betrag für die Gruppe der pflegenden Angehörigen. Und die Zahl 33 Millionen ist keine sinkende, sondern eine jedes Jahr langsam steigende, denn vor zwei Jahren waren es 30 Millionen €.

Frau Abgeordnete Haubner, ich möchte noch einmal wiederholen, was ich Ihnen schon im Ausschuss gesagt habe: Es geht bei denen, die das Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen, nicht um eine Truppe, die etwas missbraucht, sondern in Wahrheit um Personen, die auf eine Karenz von ihrem Dienstgeber gehen. Und diese Karenz von ihrem Dienstgeber bedeutet, dass jemand anderer, der arbeitslos ist, für diese Zeitspanne entsprechend einsteigen kann.

An und für sich bekommt diese Person, die das in Anspruch nimmt, keinerlei Leistung von uns. Die Kosten sind hier wirklich sehr minimalistisch, und es geht hier nicht um Missbrauch. Es sind pro Monat derzeit durchschnittlich 100 Personen. Wir schwindeln da, glaube ich, auch nicht irgendwie mit einer Statistik. Es sind pro Monat 100 Köpfe. Und 100 Köpfe sind kein Schwindel der Statistik, sondern – wie immer gewohnt – in meinem Ressort werden alle Zahlen offengelegt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Keck –: Nicht zu keck, bitte! – Abg. Keck: Oh, Kollege Bartenstein?)

 


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