Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 145

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich sage das deswegen, weil wir im Umweltbereich gelegentlich unsere Konfrontations­themen haben, und das muss wohl auch so sein. Gerade der Bereich der Chemie ist ein Bereich, der für viele Menschen mit gewissen Sorgen und Bedenken verbunden ist, mit einer oft auf grundsätzlichen Abneigung. Bei dieser Bedeutung, die chemische Produkte in unserem täglichen Leben haben, ist es sehr, sehr wichtig, dass wir wissen, dass hier die Dinge geordnet sind, dass nichts in Verkehr geraten kann, was nicht untersucht wird, und dass die Behörden und die Öffentlichkeit auch immer wissen, wo Produkte hergestellt werden, wer sie zulassen will, wo sie zugelassen werden können, wo sie registriert sind und – ganz wichtig – wo man Informationen darüber bekommen kann, wie die Produkte auch tatsächlich zu handhaben sind.

Mit unserem Chemikaliengesetz haben wir jetzt zwei Rechtsmaterien zusammen­geführt. Das eine ist die europäische Richtlinie REACH und das andere ist die euro­päische Richtlinie CLP. In beiden geht es darum, wie eben mit Chemikalien umzu­gehen ist.

Das Interessante daran: Österreich hat ja bis jetzt schon einen relativ guten und hohen Rechtsbestand in diesen Fragen gehabt, es war ja schon jetzt so, dass die Dinge gut geordnet waren, aber mit dem Inkrafttreten dieser europäischen Richtlinien ist es darum gegangen, möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen, auf der einen Seite für die Wirtschaft, für die Betriebe, aber auf der anderen Seite natürlich auch für die Menschen, die täglich damit zu tun haben.

Sie müssen sich vorstellen, im Chemikalienrecht geht es vom Waschpulver bis zum Zuschlagsstoff im Bau, es geht von der Farbe bis zum Beizmittel. Es ist eben alles darin erfasst, was uns im täglichen Leben als künstlicher oder synthetischer Stoff begegnen kann.

Die entsprechende Abteilung des Ministeriums war sehr lange mit der Vorbereitung dieses Chemikaliengesetzes befasst. Es ist dem Herrn Bundesminister gelungen, einen guten Kontakt zur Wirtschaft herzustellen, und es ist gelungen, dieses Gesetz letztendlich im Einvernehmen mit allen Fraktionen dieses Hauses zu diskutieren.

Wir haben im Ausschuss dann noch das Gesetz selber verschoben in der Behandlung, weil es notwendig war, auf der einen Seiten einen Abänderungsantrag zu formulieren, um auch eine Mitbefassung des Gesundheitsministers für die für Lebensmittel wesent­lichen Fragen zu gewährleisten – auch das ist gelungen –, und wir haben letztendlich auch die Fragen, die die Sicherheitsdatenblätter und die Information der Konsumenten betreffen, behandeln können. Das war ein Wunsch der Grünen.

Ich glaube, mit diesem Gesetz kann man zeigen, dass in einer Sachmaterie, die ordent­lich abgehandelt wird, auch ohne große politische Polemik in diesem Haus etwas Ordentliches zustande gebracht wird.

Da bedanke ich mich sehr bei allen, die konstruktiv mitverhandelt haben, ganz besonders bei unserem Herrn Bundesminister und natürlich bei seinen Beamten, auch bei Dr. Jakl.

Jedenfalls kann ich sagen, es wäre schön, wenn diese Materie, die jeden Österreicher in seinem täglichen Leben betrifft – so, dass er es hoffentlich nicht spürt und sich keiner darüber ärgern muss –, auch dieselbe öffentliche Anerkennung finden würde, die so manche unnötige Aufregung unserer Oppositionsparteien genießt.

Meine Damen und Herren! Danke für die Zustimmung, danke für die Mitarbeit! Herr Bundesminister, herzliche Gratulation zu diesem Gesetz! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.55

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite