Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 160

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Nein zur Schiefergasförderung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. (Ruf bei der SPÖ: Wir haben nicht einmal Schiefergas!)

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung bis 15 Uhr. Wir gelangen dann zur Durchführung einer kurzen Debatte über einen Fristsetzungsantrag. Die Sitzung ist kurz unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 14.57 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nom­men.)

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15.00.22Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, und wir gelangen zur kurzen Debatte betreffend den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, dem Verfassungsaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 1993/A der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird, eine Frist bis 3. Juli 2012 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf. Dem Erstredner/der Erst­rednerin kommt zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zu. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung beziehungsweise Staatssekretären sollen jeweils nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zunächst gelangt die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek, zu Wort. – Bitte sehr. (Ruf: Machen wir eine Menschenkette!)

 


15.01.43

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Grünen starten hiermit einen neuerlichen Versuch, den Weg freizumachen für eine Abwahlmöglichkeit von Nationalrats­präsi­denten, im Anschluss an die Tatsache, dass es in diesem Haus einen Präsidenten gibt, der sich für dieses Amt absolut disqualifiziert hat, und es nach wie vor in der österreichischen Rechtsordnung keine Möglichkeit gibt, einen Präsidenten, der die Würde des Hauses mit Füßen getreten hat, auch tatsächlich abzuwählen. (Abg. Vilimsky: Sie sind ja schon abgewählt als Präsidentin! – Ruf bei der FPÖ: Das ist nur der Neid!)

Wir haben den Antrag gestern eingebracht, und ich möchte noch einmal an Folgendes erinnern: Am 28. Oktober 2008, als Martin Graf zum Dritten Nationalratspräsidenten


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