Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 82

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Ich werde daher so vorgehen und verlese die entsprechenden Teile des Amtlichen Pro­tokolls.

Für eine kurze Vorbereitung dieser Verlesung muss ich die Sitzung unterbrechen. Ich bitte, im Saal zu bleiben, es wird nicht lange dauern.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 16.53 Uhr unterbrochen und um 16.55 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:

„Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG einstim­mig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – beschlossen, von der 24-stündi­gen Aufliegefrist der Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.

TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 der Beilagen): Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Partei­engesetz 2012 – PartG) (1844 der Beilagen)

TO-Punkt 2: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-För­derungsgesetz 2012 – PartFörG) (1845 der Beilagen)

TO-Punkt 3: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 der Beilagen)

TO-Punkt 4: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abge­ordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 der Beilagen)

TO-Punkt 5: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1465 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Inter­essenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebühren­gesetz geändert wird (1832 der Beilagen)

TO-Punkt 6: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1950/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafge­setzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsge­setz 2012 – KorrStrÄG 2012),

über den Antrag 1467/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates,

 


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