Ich werde daher so vorgehen und verlese die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.
Für eine kurze Vorbereitung dieser Verlesung muss ich die Sitzung unterbrechen. Ich bitte, im Saal zu bleiben, es wird nicht lange dauern.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 16.53 Uhr unterbrochen und um 16.55 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – beschlossen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 der Beilagen): Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) (1844 der Beilagen)
TO-Punkt 2: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) (1845 der Beilagen)
TO-Punkt 3: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 der Beilagen)
TO-Punkt 4: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 der Beilagen)
TO-Punkt 5: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1465 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (1832 der Beilagen)
TO-Punkt 6: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1950/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – KorrStrÄG 2012),
über den Antrag 1467/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite