Parlamentskorrespondenz Nr. 99 vom 18.02.2009

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz wird novelliert

Aktuelle Aussprache im Familienausschuss

Wien (PK) – Die Sitzung des Familienausschusses wurde mit einer Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses eingeleitet. Hauptthemen waren das Kinderbetreuungsgeld sowie Familien- und Jugendfragen.

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Reinhold Mitterlehner sprach in seinem Einleitungsstatement von den Vorhaben im Familien- und Jugendbereich in der laufenden Gesetzgebungsperiode. Er wies u.a. darauf hin, dass der Familienlastenausgleichsfonds in diesem Jahr ein Minus von 500 Mio. € aufweisen werde, dieser Schuldenstand werde sich im nächsten Jahr weiter erhöhen, in den darauffolgenden Jahren rechne man aber mit einem Abbau der Schulden. Als ein ausformuliertes und ausfinanziertes Vorhaben nannte der Ressortchef die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. So sollen bis 2.300 € pro Jahr steuerlich abgesetzt werden können.

Im Familienbereich wird eine Reihe konkreter Maßnahmen durchgeführt werden, etwa die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Positionierung der Familie als Gesellschafts- und Wirtschaftsfaktor. Für die Jugend werde es gemeinsam mit Sozialminister Hundstorfer vor dem Sommer eine Orientierungsveranstaltung geben, die sich mit der Situation der Jugend sowie den Jugend- und Berufszielen befassen wird. Bei den Lehrberufen wolle man eine breitere Streuung erreichen, denn die Hälfte aller Mädchen befinden sich in fünf und die Hälfte aller Burschen in zehn Berufen.

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) hinterfragte die Prioritätenreihung und den Zeitplan für die in Aussicht genommenen Maßnahmen. Abgeordnete Ursula Haubner (B) sprach die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und ein bundeseinheitliches Jugendwohlfahrtsgesetz an. Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) erachtete die sprachliche Frühförderung von Kindern als wichtig. Abgeordneter Christian Höbart (F) wollte wissen, welche Schwerpunkte in der Familien- und Jugendpolitik gesetzt werden und wie ein Einkommen unabhängiges Karenzmodell aussehen könnte. Abgeordnete Daniela Musiol (G) interessierte sich für die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und für die Qualitätssicherung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Lehrlingsfreifahrt war eine Frage des S-Abgeordneten Hermann Lipitsch. Abgeordnete Adelheid Fürntrath-Moretti (V) stellte Fragen im Zusammenhang mit dem Gratiskindergarten.

Staatssekretärin Christine Marek sprach sich vorerst für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen aus. Sie strich heraus, dass in Krisenzeiten besonders die Jugendlichen gefährdet sind, denn es werden weniger Lehrlinge aufgenommen.

Das verpflichtende und kostenlose Kindergartenjahr zählt für die Staatssekretärin zu den wichtigsten Maßnahmen. Am 2. März werde man die erste Verhandlungsrunde mit den Ländern führen. Mit Beginn des nächsten Schuljahres möchte man möglichst flächendeckend die Fünfjährigen in den Kindergärten haben. Dieses Kindergartenjahr stellt ihrer Meinung nach eine Brücke zur Schule dar.

Das Regierungsmitglied sprach sich gegen die Abschaffung der Zuverdienstgrenze aus und verwies auf die Mehrkosten von 300 Mio. €. Man beabsichtige vielmehr eine relative Zuverdienstgrenze vorzusehen.

Das Jugendwohlfahrtsgesetz wurde überarbeitet, auf politischer Ebene wolle man eine Totalreform zustande bringen. Noch vor dem Sommer soll ein gemeinsames Gesetz, zu dem sich auch die Länder bekennen können, vorgelegt werden.

Alle Bundesländer haben mittlerweile eine Vereinbarung betreffend die sprachliche Frühförderung unterzeichnet und in den Landtagen beschlossen. Von Bundesseite werden hiefür von 2008 bis 2010 15 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Hinsichtlich der Lehrlingsfreifahrt meinte Marek, der Bedarf an Lehrlingsfreifahrt am Wochenende sei unterschiedlich, man könne aber aufgrund der finanziellen Situation des FLAF dieses Anliegen kaum umsetzen.

In einer weiteren Fragerunde erkundigte sich S-Abgeordneter Franz Riepl nach der Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studenten. F-Abgeordnete Edith Mühlberghuber las aus einem Islam-Schulbuch Passagen vor und forderte Maßnahmen, um diese Missstände zu beseitigen. Abgeordnete Gisela Wurm (S) wollte wissen, welche Kampagnen zur Bekämpfung der Gewalt in der Familie geplant sind, und Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) fragte nach, wie hoch die Kosten bei einer generellen Aufhebung der Zuverdienstgrenze wären. Für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung interessierte sich Tanja Windbüchler-Souschill (G). Abgeordneter August Wöginger (V) stellte Fragen im Zusammenhang mit dem freiwilligen sozialen Jahr und der Anerkennung der Familienbeihilfe, mit der Pflegefreistellung für Väter, und erkundigte sich zudem nach der Gesamtzahl der Kinderbetreuungsgeldbezieher. Abgeordnete Anna Höllerer (V) hinterfragte die Familienministerkonferenz und S-Abgeordnete Laura Rudas wollte wissen, ob man daran denke, die Familienbeihilfe den volljährigen Kindern direkt auszuzahlen.

Staatssekretärin Christine Marek verwies in Zusammenhang mit der Zuverdienstgrenze der Studenten auf deren Anhebung mit dem Jahr 2007. Außerdem habe es durch den Wegfall der Studiengebühren und durch die Anhebung der Stipendien eine Veränderung für die Studenten gegeben. Bei den Schulbüchern für den islamischen Religionsunterricht bestehe laut Marek Handlungsbedarf, die Bücher werden von der Islamischen Glaubensgemeinschaft bestellt. Mit dieser Glaubensgemeinschaft werden intensive Gespräche bezüglich problematischer Inhalte geführt. Ressortzuständig sei aber die Unterrichtsministerin.

Die Kosten für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld belaufen sich zwischen 15 Mio. und 30 Mio. €. Die Verwaltungskosten für das Kinderbetreuungsgeld machen jährlich 13 Mio. € aus, die Verwaltungskosten für die Rückforderungen werden nicht erhoben.

Mit Jänner 2009 gab es 165.902 Kinderbetreuungsgeldbezieher, davon waren 159.000 Frauen.

Mit den Experten werden konkrete Gespräche über die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung geführt. Diesbezügliche Vorberatungen haben bereits im Rahmen des Österreich-Konvents stattgefunden.

Eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe an volljährige Kinder müsse erst geprüft werden, da durch eine solche Regelung den Familien keine Nachteile erwachsen dürfen.

Härten bei der Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld sollen vermieden werden

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz wird novelliert. Darauf einigte sich der Familienausschuss sodann auf Basis eines Antrags der Koalitionsparteien. Damit sollen Härten bei der Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld vermieden werden. Vorgesehen ist unter anderem eine rückwirkende Anhebung der Einkommensgrenzen, ab denen eine Rückzahlung des Zuschusses fällig wird. Zudem endet die Rückzahlungspflicht künftig spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahres und damit acht Jahre früher als bisher. Mit der Gesetzesänderung reagieren die Abgeordneten darauf, dass viele Familien durch die verpflichtende Rückzahlung des Zuschusses, eine Art zinsenloser Überbrückungskredit für die Zeit der Kleinkindphase, in finanzielle Probleme geraten sind.

Mit dem S-V-Antrag mitverhandelt wurde auch ein Antrag der FPÖ, die dafür eintritt, die Bestimmungen, die den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld regeln, entweder umfassend zu reformieren oder ersatzlos zu streichen (163/A[E]).

In der Debatte hatten sowohl Abgeordneter Harald Stefan (F) als auch Abgeordnete Daniela Musiol (G) Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Regierungsparteien signalisiert, da dieser ihnen zwar nicht weit genug gehe, aber wenigstens in die richtige Richtung weise. Musiol wies zudem darauf hin, dass ihre Fraktion prinzipiell für einen Umbau des Gesamtsystems plädiere, um dieses vermehrt den Bedürfnissen der Betroffenen anzupassen. Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, die Vorlage sei lediglich eine Korrektur des Problems, es brauche aber eine sozial ausgewogene Gesamtlösung. Haubner trat für eine großzügige Amnestieregelung ein und beantragte, dass seitens der Regierung eine entsprechende Regierungsvorlage erarbeitet werde.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) verwies auf die Fortschritte, die auf dem gegenständlichen Gebiet schon gemacht wurden, der vorliegende Antrag verstärke diese Tendenz. Abgeordneter Hermann Lipitsch (S) bezeichnete den Antrag als einen Stein in einem Mosaik, das auf diesem Gebiet gerade geschaffen werde. Der Antrag bringe wesentliche Erleichterungen, weitere Schritte würden folgen, man sei also auf dem richtigen Weg. Staatssekretärin Marek erinnerte daran, dass die Regierung einige Pläne auf dem genannten Gebiet verfolge, so arbeite man verstärkt an mindestsichernden Elementen. In diesem Lichte müsse auch der vorliegende Antrag gesehen werden.

Der Antrag wurde von S, V, F und G angenommen, der F-Antrag verfiel der Ablehnung.

Vertagt wurden hingegen die übrigen Punkte der Tagesordnung, so zwei weitere Oppositionsanträge zum Thema Kinderbetreuungsgeld, in denen FPÖ und BZÖ eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze für BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld fordern (268/A[E] und 299/A[E]). In der Diskussion war Abgeordnete Judith Schwentner (G) dafür eingetreten, mehr Anreize dafür zu schaffen, dass Väter in Karenz gingen, so namentlich das von ihrer Fraktion geforderte einkommensabhängige Karenzgeld. Die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier (S) und Nikolaus Prinz (V) votierten hingegen dafür, die Thematik eingehender zu behandeln, weshalb sie eine Vertagung der in Rede stehenden Anträge beantragten, welcher der Ausschuss Folge leistete.

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem diese die Vorlage eines Auslandsadoptionsgesetzes einmahnen. Sie wollen mit einem solchen Gesetz rechtliche Unsicherheiten bei Auslandsadoptionen beseitigen, Rechtslücken schließen und klare Behörden-Zuständigkeiten festlegen. Ausschussobfrau Ridi Steibl (V) sprach von einer wichtigen Materie, mit der mehrere Ministerien befasst seien. Es sei angezeigt, sich des Themas auch auf parlamentarischer Ebene, etwa im Rahmen einer Enquete, anzunehmen, meinte Steibl. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) begrüßte die Idee einer Enquete, Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) stellte ob der erforderlichen intensiven Beschäftigung mit der Thematik einen Vertagungsantrag, während Abgeordneter Harald Stefan (F) die Frage aus der Sicht seiner Fraktion beleuchtete. Die Staatssekretärin verwies auf die Zuständigkeit des Justizministeriums, erklärte aber, dass man sich der Bedeutung der Materie bewusst sei und bereits an entsprechenden Lösungen arbeite. (Schluss)