Parlamentskorrespondenz Nr. 1030 vom 05.10.2016

EU plant weitere Schritte im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung

Grundsätzliche Befürwortung im EU-Ausschuss des Bundesrats; Bedenken im Hinblick auf Privatsphäre

Wien (PK) – Die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU wurde im Mai 2015 angenommen, die Kommission sieht jedoch bereits jetzt weitere Verschärfungen vor. Mit der Annahme der neuen Regelungen sei ein wichtiger Schritt getan worden, um die EU in die Lage zu versetzen, effizienter gegen die Geldwäsche von Erlösen aus Straftaten und die Terrorismusfinanzierung vorzugehen, argumentiert die Kommission in ihrem diesbezüglichen Vorschlag. Die Bedrohung durch den Terrorismus sei in jüngster Zeit aber größer geworden und habe sich in ihrer Art gewandelt. Gleichzeitig mache es das weltweit vernetzte Finanzsystem dank der Fortschritte in Technologie und Kommunikation einfacher, Finanzströme zu verbergen und in der ganzen Welt zu verschieben, indem schnell und problemlos mehrere Lagen von Briefkastenfirmen gegründet werden. Außerdem orten die Brüsseler Behörden weltweit große Lücken bezüglich der Transparenz von Finanztransaktionen. So würden Offshore-Rechtsordnungen als Standort für zwischengeschaltete Unternehmen gewählt werden, um Distanz zwischen dem tatsächlichen Eigentümer und seinem Vermögen zu schaffen und so Steuern zu vermeiden oder zu umgehen.

Im Interesse einer möglichst raschen Umsetzung, wurden die Mitgliedstaaten nun aufgefordert, nicht nur die 4. Geldwäsche-Richtlinie ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen bereits mit 1. Jänner 2017 umzusetzen, sondern auch die nun vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen bis zu diesem Datum in die nationale Rechtsordnung einzugliedern. Seitens des Finanzministeriums betonte man heute im EU-Ausschuss des Bundesrats dazu, dass die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie bis Ende des Jahres in Österreich möglich sei, da das "Finanzmarkt-Geldwäschegesetz" bereits in Begutachtung sei – die Begutachtungsfrist hat am 3. Oktober geendet. Die zusätzlichen Maßnahmen werde man bis zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht schaffen.

Der vorliegende Richtlinien-Vorschlag zielt nun einerseits auf die wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung ab, indem Gelder nicht mehr im großen Maßstab beiseite geschafft werden können. Verbesserte Transparenzregeln sollen zudem dazu beitragen, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften oder sonstigen Rechtsvereinbarungen sich nicht hinter einer anonymen Identität verstecken können.

Wie das Finanzministerium in seinem Papier auflistet, soll es unter anderem verstärkte Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Hochrisiko-Drittstaaten geben; zudem sind strengere Regelung bei Online-Nutzung von Prepaidkarten vorgesehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zentrale Kontenregister oder Datenabfragesysteme einzurichten, was in Österreich bereits geltendes Recht ist. Der Vertreter der Finanzressorts versicherte, dass die von der Kommission angedachten Bestimmungen in Bezug auf das Kontenregister keine zusätzlichen innerstaatlichen Maßnahmen erforderlich machen würde; es führe auch zu keiner Aufweichung des Bankgeheimnisses.

Die Kommission drängt auch auf einen verbesserten Informationsaustausch; VC Exchange Platforms und Custodian Wallet Providers sollen eine Lizenzierung oder Registrierung benötigen.

Der Kommissionsvorschlag sieht auch verpflichtende Veröffentlichung bestimmter Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer vor und plant Maßnahmen in Bezug auf Trusts. So sollen alle Trusts in jenem Mitgliedstaat registriert werden, in welchem der jeweilige Trust verwaltet wird. Dazu meint das Finanzministerium, dass Register über die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts im jeweiligen Herkunftsland einzurichten seien, da nur so die Transparenz gewährleistet sein könne.

Eine mögliche Ungleichheit ortet man auf österreichischer Seite dadurch, dass der öffentliche Zugang zu Informationen über Unternehmen im Rahmen der Publizitäts-Richtlinie geregelt werden soll und daher die Information nur über wirtschaftliche Unternehmen zur Verfügung stehen werde, nicht aber über andere.

Geplant ist auch die Einführung einer Beteiligungsschwelle von 10% an Passive Non-Financial Entities im Sinne der Amtshilfe-Richtlinie – dies ist in Österreich bereits durch das "Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG" umgesetzt.

Grundsätzlich wurde von den Bunderätinnen und Bundesräten der verschärfte Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung begrüßt. Stefan Schennach (S/W) zeigte sich zufrieden darüber, dass nun auch der Kulturgütertransfer miteinbezogen wird. Ferdinand Tiefnig (V/O) brachte in diesem Zusammenhang auch den Waffen-, Drogen- und Ölhandel ins Spiel.

Schennach sprach sich auch dafür aus, Bitcoins (digitale Währung) zu verbieten. Die Gefahr von Bitcoins sah auch Hans-Jörg Jenewein (F/W), der meinte, bei den Bitcoins sei man erst am Beginn einer virtuellen Währungsinitiative. Jenewein äußerte aber auch Bedenken, dass man mit den aktuell diskutierten Maßnahmen Schritt für Schritt in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eindringt. Niemand wolle den Kampf gegen Geldwäsche verhindern, sagte er, er fürchte aber, dass dies nur einen weiteren Mosaikstein zur Öffnung der Bankdaten darstelle und man im Hinblick auf sensible Daten als StaatsbürgerIn keine Sicherheit mehr habe. Die individuellen Rechte würden weiter zurückgedrängt. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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