Parlamentskorrespondenz Nr. 985 vom 20.09.2018

Wasserwiederverwendung: EU-Ausschuss des Bundesrats plädiert für Opt-Out-Lösung

Österreich plant im Rat Orientierungsdebatte über Mindeststandards für aufbereitetes Abwasser

Wien (PK) – Eine kritische Mitteilung richtete heute der EU-Ausschuss des Bundesrats in Sachen Wasserversorgung an Brüssel. Pläne der Europäischen Kommission, Abwasser aus Kläranlagen zur Bewässerung verpflichtend nach einheitlichen Kriterien aufzubereiten, seien überschießend, so die MandatarInnen einhellig. Die Betroffenheit von Wassermangel gestalte sich in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, wobei jene Länder, die häufig unter "Wasserstress" litten, bereits nationale Regelungen zur Wasseraufbereitung hätten, verdeutlicht die einstimmig angenommene Mitteilung.

Die Bundesländer hatten im Vorfeld bereits in mehreren Stellungnahmen ähnlich auf den Kommissionsvorschlag reagiert. Zuletzt hieß es aus Wien, die EU-Maßnahme zur Forcierung der Bewässerung mit aufbereitetem Abwasser würde mehr schaden als nützen, da ohne hinlänglicher Aufklärung zu große Skepsis bei den KonsumentInnen bestehe. Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) verwies in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Mitteilung des Ausschusses, in der nationale Ausnahmen – Opt-Out-Möglichkeiten - bei der Wiederverwendung von Abwasser verlangt werden.

Eine Mitarbeiterin des Nachhaltigkeitsministeriums informierte die BundesrätInnen, ähnlich wie Österreich sähen die meisten EU-Mitgliedsstaaten keinen großen Handlungsbedarf bei Fragen der Wasseraufbereitung. Als Ratsvorsitzland beabsichtige man daher zunächst nur eine "Orientierungsdebatte" zu dem Thema.

Qualitätssicherung bei aufbereitetem Abwasser

In ihrem Verordnungsentwurf zur Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen setzt die Kommission unionsweit gültige Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung von aufbereitetem Wasser fest. So sollen mikrobiologische Aspekte wie die Konzentration von gesundheitsschädlichen Organismen, beispielsweise E-coli-Bakterien, in Routine- und die Validierungsüberwachungen regelmäßig kontrolliert werden. Mit diesen Vorgaben will die Kommission sicherstellen, dass das aufbereitete Wasser unbedenklich für die Bewässerung genutzt werden kann.

Michael Lindner (SPÖ/O) bemerkte zwar namens der KonsumentInnen, bei Waren aus den von Trockenheit betroffenen Ländern gelte es fraglos, für die Sicherheit der Lebensmittel zu sorgen. Dennoch betrachtet er eine EU-Verordnung als Regulierungsinstrument kritisch, zumal dabei das Verursacherprinzip bei Wasserverunreinigungen in Hinblick auf die Nutzungskosten nicht zum Tragen komme. Gleichermaßen betonte auch Christoph Längle (FPÖ/V) den Wert von sauberem Wasser, plädierte aber für "örtlich angepasste Lösungen". Monika Mühlwerth (FPÖ/W) erinnerte in puncto Sicherung der Wasserqualität an die "Eigenverantwortung" der Mitgliedsländer.

Brüssel argumentiert die Bestimmungen zur vorgeschlagenen Wasserwiederverwendung damit, dass ein Drittel des Unionsgebiets jedes Jahr unter Wasserarmut leidet. Zudem führt die EU-Kommission massive Umweltauswirkungen und den hohen Energieverbrauch bei der Gewinnung und Weiterleitung von Süßwasser an. Angesichts des steigenden Wasserbedarfs in der Bevölkerung und des Klimawandels müsse folglich alles daran gesetzt werden, ausreichend trinkbares Wasser verfügbar zu machen. (Fortsetzung EU-Ausschuss) rei


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