Parlamentskorrespondenz Nr. 461 vom 13.05.2020

Nationalrat verwirft Einsprüche des Bundesrats zu vier COVID-19-Gesetzen

Plenum fasst Beharrungsbeschlüsse, weiterhin scharfe Kritik der Opposition

Wien (PK) – Die vier vom Bundesrat am 4. Mai beeinspruchten COVID-19-Gesetze können nun doch in Kraft treten. Der Nationalrat verwarf heute mit entsprechenden Beharrungsbeschlüssen die Einwände der Länderkammer und brachte damit in einem zweiten Anlauf die von der Opposition heftig kritisierten Materien parlamentarisch unter Dach und Fach. Konkret handelt es sich dabei um die Novellen zum Epidemiegesetz (16. COVID-19-Gesetz) und zum Freiwilligengesetz (10. COVID-19-Gesetz), um das Finanz- und Steuerpaket (18. COVID-19-Gesetz) sowie die rechtlichen Grundlagen für das Wiederhochfahren des Behördenbetriebs (12. COVID-19-Gesetz).

Für die Beharrungsbeschlüsse stimmten ÖVP und Grüne und in Teilbereichen auch die im Bundesrat nicht vertretenen NEOS. SPÖ und FPÖ bekräftigten einmal mehr ihre Kritikpunkte, wobei sie unter anderem vor Eingriffen in Grund- und Freiheitsrechte, aber auch vor einer Einschränkung der Parteienrechte in Verwaltungsverfahren warnten. Bei den im Epidemiegesetz enthaltenen Auflagen für Veranstaltungen vermisste die Opposition zudem ein Ablaufdatum. Grundsätzlich beanstandet wurde überdies auch die Praxis der Regelung unterschiedlicher Materien in Sammelgesetzen. Durch die Redebeiträge fast aller OppositionsrednerInnen zog sich der Vorwurf an die Regierung, Panik zu verbreiten und Angst zu schüren und dabei verfassungsrechtliche und parlamentarische Grundsätze zu untergraben.

Angenommen wurde der von David Stögmüller (Grüne) und Andreas Hanger (ÖVP) eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Evaluierung des Freiwilligengesetzes. Dabei soll auch auf eine Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Bezug genommen werden, heißt es im Text. Zudem soll der Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (insbesondere für jüngere und ältere Menschen) vorangetrieben werden.

Keine Mehrheit erhielt der Vorstoß von FPÖ und SPÖ nach Abberufung der Kanzlerberaterin und Leiterin der StabsteIle für Strategie, Analyse und Planung im Bundeskanzleramt, Antonella Mei-Pochtler aus allen Funktionen. Die beiden Oppositionsparteien kritisieren massiv die Aussage Mei-Pochtlers in einem Interview mit der "Financial Times", wonach Contact-Tracing-Apps und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden. Auch der Antrag der FPÖ hinsichtlich eines Österreich-Gutscheins in der Höhe von 1.000 € für die ÖsterreicherInnen und jener der SPÖ nach wirksamer finanzieller Hilfe für Gemeinden und Städte durch die Bundesregierung blieben in der Minderheit.

Von Auflagen für Veranstaltungen bis zur Einvernahme via Video: Beharrungsbeschlüsse decken breites Themenspektrum ab

Im Einzelnen sehen die Änderungen im Epidemiegesetz neben Rahmenbedingungen für COVID-19-Screening-Programmen etwa die Möglichkeit vor, den Zugang zu Veranstaltungen an die Einhaltung bestimmter Auflagen zu knüpfen. Klargestellt wird dabei, dass die Nutzung einer Tracking-App kein Schlüssel zur Teilnahme an einem Event sein darf und überdies der pauschale Ausschluss bestimmter Personengruppen untersagt ist. Hauptaspekte des Finanz- und Steuerpakets wiederum sind die Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken, die erleichterte Refundierung von Stornokosten für abgesagte Schulveranstaltungen, Kontrollen der Finanzbehörden zur Verhinderung von Fördermissbrauch und die Beteiligung Österreichs an EU-Unterstützungsmaßnahmen. Die Novelle zum Freiwilligengesetz betrifft insbesondere die Bereitstellung von 600.000 € für freiwilliges Engagement aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds, während es beim 12. COVID-19-Gesetz unter anderem um audiovisuelle Verhandlungen im Behördenverfahren geht.

ÖVP: Regierung hat zahlreiche Einwände der Opposition berücksichtigt

Klubobmann August Wöginger (ÖVP) zeigte kein Verständnis für die Einsprüche des Bundesrates und betonte, die Gesetze seien notwendig als Begleitmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Die Regierung habe jedenfalls sämtliche von der Opposition eingeforderten Änderungen zum Epidemiegesetz berücksichtigt, namhafte VerfassungsjuristInnen hätten die Verfassungskonformität bestätigt, unterstrichen er und Wolfgang Gerstl (ÖVP). Nicht nachvollziehbar ist für den Klubobmann der ÖVP zudem auch das Veto der Länderkammer gegen die 600.000 € für das freiwillige Engagement und gegen die Umsatzsteuerbefreiung von Gesichtsmasken. SPÖ und FPÖ würden sich immer mehr von der Realität entfernen und so tun, als ob es Corona nicht gebe. Den Vorwurf der Opposition, die Regierung handle autoritär, wies der Verfassungssprecher der ÖVP, Wolfgang Gerstl, vehement zurück. Die Bundesregierung habe Verantwortung übernommen. Dass die Zahlen in Österreich gegenüber anderen Ländern so gut seien, sei dem umsichtigen Handeln der Regierung zu verdanken. Das ermögliche es nun auch, die Beschränkungen vor den anderen wieder zu lockern, merkte er an. Sein Klubkollege Josef Smolle warnte mit Blick auf die hohe Zahl an Toten und Infizierten im Ausland vor Kurzsichtigkeit. Man könne nicht so tun, als ob es COVID-19 nicht gäbe.

Auch Friedrich Ofenauer (ÖVP) sprach dem Veto des Bundesrats jegliche Plausibilität ab und argumentierte, die Menschen würden diese Gesetze jetzt brauchen, in Krisensituationen zähle die Zeit. Nicht gelten ließ Ofenauer die Kritik am fehlenden Begutachtungsverfahren, wobei er den Ball an die SPÖ zurückspielte. Wenn es im Wahlkampf um Wahlzuckerln geht, könne es den SozialdemokratInnen mit dem Beschluss nicht schnell genug gehen, stellte er pointiert fest. ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriele Schwarz wiederum warnte davor, die Pandemie zu verharmlosen, und appellierte an die Menschen, Regeln wie Mund-Nasen-Schutz und Abstand halten weiter zu respektieren.

Ebenfalls wenig Verständnis für die Ablehnung der auf der Tagesordnung stehenden Materien durch die Opposition äußerte Irene Neumann-Hartberger (ÖVP) am Beispiel des AMA-Gesetzes. Darin gehe es lediglich um technische Anpassungen und Klarstellungen, wie im Hinblick auf Umlaufbeschlüsse und Videokonferenzen. Das alles habe aber eine Ablauffrist. Im Interesse der Landwirtschaft und einer geordneten Versorgung der Bevölkerung sei es notwendig, dass die AMA auch in Corona-Zeiten ihre Funktionsfähigkeit aufrecht erhält, appellierte sie. Umlaufbeschlüsse und Videokonferenzen seien eine wichtige Komponente im gesamten Kommunikationsprozess, so die ÖVP-Abgeordnete, selbstverständlich stellten sie aber keinen Ersatz für Präsenzbesprechungen dar.

Auch für die Grünen sind Einsprüche nicht nachvollziehbar

"Meine Wortwahl bei der Kritik am Einspruch des Bundesrates war überzogen", räumte Sigrid Maurer (Grüne) ein. Sie sei verärgert gewesen, zumal die Regierung versucht habe, jeden einzelnen Kritikpunkt der Opposition zu berücksichtigen. Man hätte gerne eine Begutachtung gehabt, diese sei aber aufgrund des Zeitdrucks nicht möglich gewesen. Zum Vorwurf der Aushebelung des Epidemiegesetzes bemerkte Maurer, dieses Gesetz sei für den einzelnen TBC-Fall gebaut, nicht aber für den Umgang mit einer Pandemie des 21. Jahrhunderts.

Als nicht verständlich qualifizierte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) den Einspruch gegen das Epidemiegesetz. Die Novelle sei eine klare Verbesserung und ermögliche nun Veranstaltungen mit Augenmaß und unter Auflagen. David Stögmüller (Grüne) reagierte irritiert auf das Veto gegen die Aufstockung des Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement und stellte klar, die Mittelvergabe erfolge zweckgebunden und transparent und unterliege überdies der Kontrolle durch den Rechnungshof. Anliegen Stögmüllers war überdies eine Evaluierung des Freiwilligengesetzes.

Jakob Schwarz (Grüne) wiederum begrüßte die EU-Unterstützungsmaßnahmen, weil dadurch vor allem auch die KMUs profitieren würden. Er verteidigte zudem die Organisation innerösterreichischer Hilfsmaßnahmen. Die Administration sei auf verschiedene Institutionen aufgeteilt worden, um rascher handeln zu können, die Kontrolle erfolge durch das Finanzministerium. Für die Verzögerung durch die Opposition hatte er kein Verständnis. Seine Fraktionskollegin Astrid Rössler ging auf die Neuerungen im Verwaltungsverfahren ein und bezeichnete diese als eine eklatante Verbesserung. Es würden Verhaltensregeln determiniert und Videokonferenzen ermöglicht. Bei ihrer Kritik übersehe die Opposition die Rechte der AntragstellerInnen, sagte Rössler, die Verzögerung durch den Einspruch der Länderkammer sei daher nicht nachvollziehbar. Es gehe darum, den Stillstand an den Gerichten zu beenden.  

Anschober und Edtstadler verteidigen Gesetzesanpassungen

Bestätigt wurde die Einschätzung von ÖVP und Grünen auch durch die Reaktion von der Regierungsbank. Die Krise sei noch nicht vorbei, die Situation müsse daher weiter ernst genommen werden, gelte es doch, alles zu tun, um eine zweite Welle zu vermeiden, mahnte Rudolf Anschober. Zudem bedürfe es aber auch gemeinsamer Anstrengungen, damit aus der schweren Gesundheitskrise nicht eine dramatische soziale Krise wird, betonte der Gesundheitsminister und plädierte für ein umfassendes Konjunkturpaket. Auch Anschober wertete die Kritik der Opposition am Epidemiegesetz als nicht nachvollziehbar, wobei er ins Treffen führte, die Novelle ermögliche nun mehr Veranstaltungen und biete einen rechtlichen Rahmen für die wichtigen Screening-Programme. Klar sei allerdings, dass es in Zukunft wieder mehr Zeit für die Debatte brauche.

Die Rückkehr zur Normalität erfordere Gesetzesanpassungen, unterstrich Bundesministerin Karoline Edtstadler. In dieser Ausnahmesituation sei es nicht möglich gewesen, ein Begutachtungsverfahren durchzuführen, bedauerte sie, wies aber auf die intensiven Diskussionen im Verfassungsausschuss hin. Auch seien Änderungen vorgenommen worden. Edtstadler drückte ihre Hoffnung aus, dass man so rasch wie möglich wieder zur Praxis der Begutachtungsverfahren zurückkehren könne.

SPÖ: Corona-Hilfen zu spät, zu wenig, zu bürokratisch

Gänzlich anders interpretierte die Opposition die Reaktion der Regierung auf die Krise. SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner fasste die Corona-Hilfen der Koalition mit den Worten "zu wenig, zu spät, zu bürokratisch" zusammen, wobei sie insbesondere heftige Kritik an der Streichung der Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz übte. 200.000 zusätzliche Arbeitslose seien die Folge dieser einen Tag vor dem Lockdown getroffenen Entscheidung. Die Ankündigungen der Regierung würden der Realität nicht standhalten, Show-Politik alleine bringe den Unternehmen kein Kapital und den Arbeitslosen keine Jobs. Rendi-Wagner bekräftigte die Forderungen ihrer Fraktion nach einem Konjunkturpaket sowie nach einer Erhöhung des Arbeitslosengelds auf 70% des Nettolohns und trat überdies für nachhaltige Investitionen in Bereiche wie Klimaschutz und Bildung ein. Auch sei es höchste Zeit, wieder zu einer demokratischen Normalität zu kommen.

In diese Kerbe schlug auch Jörg Leichtfried (SPÖ), der vor allem eine Befristung des Epidemiegesetzes und eine parlamentarische Begutachtung vermisste. Die Regierung plane, den Zustand der neuen Normalität als Dauerzustand zu installieren, die SPÖ werde ihr das aber nicht durchgehen lassen, kündigte er an. Die Regierung habe die kleinen Unternehmer im Stich gelassen, lautete der Vorwurf Philip Kuchers (SPL), der zudem auf wirksame finanzielle Hilfen für die Gemeinden drängte. Sein Klubkollege Christian Drobits schloss sich dem uneingeschränkt an und verwies insbesondere auf die hohe Zahl an Arbeitslosen und in Kurzarbeit Tätigen. Er verlangte eine gesetzliche Verankerung der Freiwilligkeit bei Contact-Tracing-Apps. Christoph Matznetter (SPÖ) bezeichnete das Vorgehen der Bundesregierung als "Selbstbeweihräucherung" und "zynisch".

Sie habe das Gefühl, die Regierung versuche krampfhaft den Angstpegel hochzuhalten, ergänzte Selma Yildirim (SPÖ) die Kritik ihrer Fraktion. Sie bemängelte insbesondere das Fehlen eines Zustimmungsrechts zu Videokonferenzen in Verwaltungsverfahren durch die Verfahrenspartner. "Kehren Sie zurück zur demokratischen Normalität, machen Sie Schluss mit überschießenden Gesetzen, mit Panikmache und der Beschränkung von Freiheitsrechten", lautet ihr Appell.

FPÖ wirft Regierung "Corona-Wahnsinn" vor

Herbert Kickl bekannte sich zu "Widerstand gegen den Corona-Wahnsinn" und bezichtigte die Regierung der "autoritären Geistesdurchseuchung". Besonders scharf ging der FPÖ-Klubobmann mit den Grünen ins Gericht, denen er vorwarf, sich "im Niemandsland zwischen Demokratie und Diktatur" eingerichtet zu haben. Einsprüche gegen unausgereifte und schädliche Gesetze als Akt der zynischen Sabotage hinzustellen, sei das Allerletzte, meinte er in Anspielung an die Wortwahl von Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer im Vorfeld der Sitzung. Die ÖVP wiederum verbreite ohne jede Not Angst und Schrecken, um ihre "Erlöserdramaturgie" aufzubereiten. Mit der Aushebelung des Epidemiegesetzes habe die Bundesregierung die Unternehmen in die Abhängigkeit der Almosenbürokratie getrieben und damit als Totengräber der heimischen Betriebe agiert, stellte Kickl fest. Die Regierung wünsche sich eine zweite Welle geradezu herbei, um ihr Vorgehen, durch das das Land wirtschaftlich in den Abgrund geführt wird, politisch zu rechtfertigen, pflichtete ihm Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bei. Sie pochte einmal mehr auf die Bereitstellung eines 1.000 €-Gutscheins für alle zur Einlösung bei einem österreichischen Unternehmen.

Auch seitens der weiteren FPÖ-Redner hagelte es massive Kritik am Vorgehen der Regierung, insbesondere an Bundeskanzler Sebastian Kurz. Dieser lasse andere Meinungen nicht zu, bemerkte Hannes Amesbauer, die Regierung habe keine Exit-Strategie. Sie treibe alles auf die Spitze und schüre Angst, so der freiheitliche Abgeordnete im Einklang mit seinen KollegInnen, und das sei "schäbig, letztklassig und eine miese Art der Politik". Michael Schnedlitz (FPÖ) zeichnete das Bild eines kommenden Überwachungsstaates und brachte in diesem Sinne den Entschließungsantrag seiner Fraktion nach Abberufung der Kanzlerberaterin Mei-Pochtler ein.

Die FPÖ hält die derzeitigen Maßnahmen für weit übertrieben und wirft der Regierung vor, die Wirtschaft abzuwürgen. Hermann Brückl (FPÖ) sprach wie Klubobmann Kickl von einem "Corona-Wahnsinn", der ein Ende haben müsse. Die Menschen bräuchten endlich Hoffnung und Zuversicht, zeigte er sich mit Amesbauer einer Meinung. Christian Ragger (FPÖ) fehlt vor allem der Rechtsanspruch auf Entschädigung und Unterstützung. Die Regierung habe für die ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen innerhalb der letzten Wochen jegliche Anspruchsgrundlage ausgehebelt, lautet sein Vorwurf. Aus datenschutz- und verfassungsrechtlicher Sicht hält Gerhard Kaniak (FPÖ) das Gesundheitsregister und das Sammeln von persönlichen Kontaktdaten der BürgerInnen für höchst bedenklich. Die Regelungen für Veranstaltungen bezeichnete er als Verbotsbestimmungen. Brückl ortete wiederum ein Chaos an den Schulen und Kindergärten und zog vor allem die Maskenpflicht in Zweifel.

NEOS vermissen Befristung der neuen Bestimmungen im Epidemiegesetz

Die Regierung habe mit den Änderungen im Epidemiegesetz die Verfassung gebrochen und in Grundrechte eingegriffen, lautete der zentrale Vorwurf Gerald Loackers (NEOS). Im Visier hat der Sozialsprecher der NEOS dabei vor allem das Datenregister und die den Behörden eingeräumte Befugnis, Auflagen für Veranstaltungen vorzusehen. Kritisch sieht Loacker insbesondere das Fehlen einer Befristung des Gesetzes. Zu großen Ermessensspielraum bei der Zulassung von Veranstaltungen ortete auch NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak.

Heftige Kritik kam auch von der fraktionslosen Abgeordneten Pia Philippa Strache. Sie warnte vor einem zunehmenden Aushebeln des demokratischen Gesetzgebungsprozesses. Das Drüberfahren der Regierungsfraktionen habe des Vertrauen der Bevölkerung massiv geschwächt. Das Parlament dürfe keinesfalls als "formales Abnick –Gremium" missbraucht werden, sagte sie. Die Menschen hätten Zukunfts- und Existenzängste, sie würden aber von der Regierung im Stich gelassen. (Fortsetzung Nationalrat) hof/jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.