Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 46

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

internationalen Zusammenarbeit. Der wirtschaftlichen Bedeutung von Koproduktionen Rechnung tragend hat Österreich mit der Französischen Republik eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, die allerdings bereits auf das Jahr 1963 zurückgeht und daher durch die Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überholt ist.

Da Frankreich sowie auch die österreichische Filmwirtschaft Interesse am Abschluß eines neuen Abkommens gezeigt haben, wurden Verhandlungen mit der Französischen Republik aufgenommen und ein entsprechender Abkommenstext vereinbart.

Durch das Abkommen soll sichergestellt werden, daß auch Gemeinschaftsproduktionen Zugang zu den Förderungsinstrumenten der Vertragsparteien haben. Das Abkommen sieht allerdings keine eigenen Zuteilungsmechanismen vor, sodaß das jeweilige nationale Förderungsrecht unberührt bleibt.

Zum besseren Funktionieren des Abkommens soll eine Gemischte Kommission beitragen, der neben Vertretern der Regierungen der Vertragsparteien auch Vertreter aus den betroffenen Fachkreisen angehören.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Frau Präsidentin! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte, Herr Bundesrat.

11.19

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, daß dieses Abkommen mit Frankreich geschlossen wird – eigentlich wird es ja nur erneuert. Es ist besonders erfreulich, daß der Vertreter des Filminstituts, Herr Direktor Schedl, hier unter den Zuhörern weilt, weil dieses Thema, wie ich meine, Bedeutung für die Kultur nicht nur Österreichs, sondern Europas insgesamt hat.

Bislang gibt es ähnliche Abkommen mit Italien, Spanien, Deutschland und der Schweiz. Mit Jugoslawien gab es ein solches Abkommen, aber das ist angesichts der politischen Entwicklung in der Vergangenheit hinfällig.

Kanada strebt ein solches Abkommen mit Österreich an. Besonders gut bewährt hat sich ein solches Abkommen mit Deutschland und der Schweiz.

Warum ist dieses Abkommen wichtig für Österreich, für Frankreich, für das kulturelle Europa? – 70 Prozent der Spielfilme und Serien, welche 1995 von rund 100 EU-europäischen Sendern ausgestrahlt wurden, stammen aus den Vereinigten Staaten. Nur 23 Prozent der gesendeten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite