Bundesrat Stenographisches Protokoll 625. Sitzung / Seite 13

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zugleich ein Ausdruck unserer humanitären Hilfsbereitschaft wie der Wahrnehmung unserer wohlverstandenen nationalen Eigeninteressen. In diesem Sinn stellt dieses Gesetz, wie wir hoffen, ein wichtiges Hilfsmittel der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik dar. (Beifall bei der SPÖ.)

12.44

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Bösch. – Bitte.

12.44

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bei Ereignissen, wie sie derzeit in Albanien geschehen, kann man wirklich nicht wegschauen, da hat mein Vorredner schon recht.

Wir Freiheitlichen sind auch grundsätzlich der Ansicht, daß sich Österreich seiner internationalen Verpflichtungen nicht entziehen sollte und daß Europa für seine eigenen Probleme auch selbst Lösungen anbieten muß. Wir Freiheitlichen wollen jedoch, daß dieses Vorgehen im Ausland auf eine redliche Weise geschieht und nicht so, wie wir das hier mit diesem Gesetz beschließen sollen.

Wenn ich die Erläuterungen zu diesem Gesetz lese und einen Bezug zum Vertrag über die Europäische Union und zum Artikel J 3, den wir hier schon des öfteren in der Frage der Sicherheitspolitik diskutiert haben, herstelle, wenn ich lese, daß der vorliegende Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes et cetera im wesentlichen von der Absicht getragen sei, auch für die Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung der OSZE sowie für die Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie für die Teilnahme an der NATO-Partnerschaft für den Frieden die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, dann, meine Damen und Herren, kann ich nur feststellen, daß dieses Gesetz, das wir heute beschließen, mit einem NATO-Beitritt eigentlich nicht kompatibel wäre, denn ein NATO-Beitritt wäre im Vergleich zu diesen Voraussetzungen geradezu eine Kleinigkeit.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen sind auch der Ansicht, daß die Regierung in den Fragen der Sicherheitspolitik endlich die Wahrheit sagen sollte. Mein Kollege Dr. Rockenschaub hat im wesentlichen schon darauf hingewiesen. Es geht nicht an, daß wir hier solche Gesetze beschließen und Truppen ins Ausland senden, während die Regierungssprecher hier heraustreten und allen Ernstes behaupten, das sei notwendig, um unsere Neutralität zu erhalten!

Wir können nicht weiter widerspruchslos hinnehmen, daß der Bundeskanzler in der "Presse" sagt: "Wir wollen keiner NATO beitreten, wie sie sich heute darstellt!", während im gleichen Atemzug die Regierungsparteien Gesetze wie das vorliegende beschließen wollen. Wir können auch nicht widerspruchslos hinnehmen, daß wir einen Außenminister und Vizekanzler haben, der zu allem Überfluß auch noch behauptet, daß die Neutralität mit einem Beitritt zur NATO kompatibel sei. Das alles sind Widersprüche, auf die eine Opposition in diesem Lande einfach antworten muß ! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Regierung bricht das Neutralitätsgesetz permanent. Sie bricht es seit dem Jahr 1955, weil sie es nie ehrlich gemeint hat, nie auch nur im entferntesten bereit war, die zu ihrer Verteidigung erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die Vernachlässigung der Landesverteidigung und ihrer Bedürfnisse ist der Beweis dafür, und diese Vernachlässigung haben wir seit Bestehen des Bundesheeres zu beklagen.

Meine Damen und Herren der Sozialdemokratie! Die Neutralität ist mit dem Beitritt zur Europäischen Union aufgegeben worden. Über den Artikel J 5 können Sie in den Erläuterungen zu diesem Gesetz wieder etwas lesen. Auch die Teilnahme an internationalen Aktionen, wie wir sie heute beschließen sollen, führen weg von der Neutralität. Wir Freiheitlichen sind der Ansicht, daß man in einer offenen und ehrlichen Abstimmung die Bevölkerung dieses Landes über die


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