Bundesrat Stenographisches Protokoll 625. Sitzung / Seite 24

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OSZE überhaupt für aktiv friedenssichernde Maßnahmen? – Sie hat ja auch jetzt nicht einen formell verbindlichen offiziellen Auftrag erteilt!

Noch unklarer ist mir dies bei der Durchführung von Beschlüssen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Welche Organisation und welche bestehende Sicherheitsstruktur ist denn damit angesprochen? Gibt es derzeit schon eine institutionell verankerte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, und gehören wir dieser etwa bereits an?

Ebensowenig räumt meine Bedenken die salvatorische Klausel aus, daß bei unserer Teilnahme an solidarischen internationalen Aktionen auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs, die Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen sowie der Schlußakte von Helsinki und auf die bereits zitierte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU Bedacht zu nehmen ist. Wird mit der Wendung von den "völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs" etwa doch verschämt auf unseren angeblich noch aufrechterhaltenen Status der dauernden Neutralität Bezug genommen? – Vermutlich ist eher an unsere Teilnahme an der NATO-Partnerschaft für den Frieden gedacht, also an eine Vorstufe der vollen NATO-Mitgliedschaft. Mit anderen Worten: Um die Grundsatzentscheidung, ob wir einem Bündnis beitreten oder die Bündnisfreiheit beibehalten wollen, können und sollen wir uns nicht drücken!

Jede konkrete Entsendung und um so mehr jede abstrakte verfassungsrechtliche Grundlage und Ermächtigung zu einer solchen kann demokratiepolitisch korrekt nur aus der Perspektive der wie auch immer getroffenen Grundsatzentscheidung beurteilt werden.

Da der Nationalrat zu einer solchen nicht bereit und nicht willens oder nicht fähig war, versagen wir ihm für seine punktuelle, anlaßbezogene und sachlich unzulängliche Regelung unsere Zustimmung. Wir sehen nämlich unsere Aufgabe nicht darin, zwar gegenüber dem Ausland beziehungsweise bestimmten internationalen Organisationen vorauseilenden Gehorsam zu leisten, aber die eigene Bevölkerung über unsere neue Sicherheitspolitik völlig im unklaren zu lassen.

Erst nach der von mir vermißten und eingemahnten Grundsatzentscheidung wäre es auch vertretbar, die in der Bundesverfassung normierten Aufgaben des österreichischen Bundesheeres entsprechend zu erweitern. Zuvor muß auch ein Auslandseinsatz als Aufgabe, die weder der Verteidigung der österreichischen Neutralität dient, noch einer gegenwärtigen Bündnisverpflichtung entspricht, dezidiert abgelehnt werden.

Aus jeder Zuweisung neuer Aufgaben an das österreichische Bundesheer müßte zudem sowohl die Schaffung einer angemessenen Infrastruktur folgen – sie fehlt im vorliegenden Zusammenhang ja zur Gänze –, als auch für eine finanzielle Bedeckung gesorgt werden. Das gegenwärtige Heeresbudget gewährleistet indessen weder in rechtlicher noch in fiskalischer Hinsicht die Kostentragung für die Teilnahme an den im vorliegenden Bundesverfassungsgesetz vorgesehenen internationalen Maßnahmen.

Alles in allem müssen wir einer derart unredlichen Vorlage unsere Zustimmung versagen, weil wir sie so nicht verantworten können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.42

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. – Bitte.

13.42

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! So wie der heutige Erstredner bedaure auch ich, daß der Präsident des Bundesrates, Herr Professor Schambeck, zu dieser verfassungsmäßig wichtigen Frage nicht das Wort ergreift. Ich bin überzeugt, auch er fände manch kritische Einwendungen zu der Vorgangsweise dieser Gesetzeskombination.

Ich danke auch dem Klubobmann der Sozialdemokraten, Herrn Kollegen Kone#ny, daß auch seiner Meinung nach, wie er hier ausführte, das Vorgehen, die Art und Weise, wie der Bundesrat mit diesem Gesetz konfrontiert wurde, kritisch zu betrachten ist, um so mehr, als doch, wie er


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