Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 130

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ordnungen, die nicht mehr zeitgemäß sind, müßten aufgehoben werden. Ich will dies anhand eines Beispiels erläutern, nämlich anhand der Getränkezielverordnungen.

Ende der achtziger Jahre standen fälschlicherweise nur die Abfälle aus Getränkeverpackungen im Schußfeld der Kritik. Deswegen wurden auch nur für Produkte, deren Verpackungen einen marginalen Anteil am Gesamtabfallaufkommen haben, eigene Zielverordnungen geschaffen, die unabhängig vom verwendeten Verpackungsmaterial Wiederverwendungsquoten für Getränke vorschreiben. Bei diesen Zielquoten wird zwischen Milch, Mineralwasser, Bier, Limonade und so weiter unterschieden, aber nicht auf das zugrunde liegende Verpackungsmaterial abgezielt, was eigentlich notwendig und sinnvoll gewesen wäre.

Im Laufe der neunziger Jahre sind wir Gott sei Dank gescheiter geworden und haben bemerkt, daß es nicht sinnvoll sein kann, einzelne Produkte zu diskriminieren, sondern daß die Verpackungen und das Verpackungsmaterial und der Abfall im vordergründigen Interesse stehen müßten. Mit der Verpackungsverordnung wurde richtigerweise das Augenmerk weg vom verpackten Produkt hin auf das eigentliche Problem, nämlich das Verpackungsmaterial, gelegt.

Es wurden in diesem Bereich anspruchsvolle Ziele und Quoten zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsmaterialien vorgegeben, deren Erfüllung der Privatwirtschaft überlassen wurde. Die Wirtschaft hat in der Folge aufwendige und kostenintensive, aber auch funktionierende Sammlungs- und Verwertungssysteme aufgebaut und auch finanziert.

Wie gesagt, das Hauptaugenmerk wurde in den vergangenen Jahren richtigerweise auf das Verpackungsmaterial und den Abfall gelegt. Unverständlich ist nur, daß die alten, überholten und inhaltlich längst durch die Verpackungsverordnung ersetzten Getränkezielverordnungen noch immer in Kraft sind. Dies ist aus meiner Sicht nur ein kleines Beispiel dafür, daß die Abfallgesetzgebung insgesamt neu strukturiert, entschlackt, überschaubar, lesbar, vollziehbar und damit auch befolgbar gemacht werden muß, was mit dieser Novelle aus unserer Sicht wieder nicht gelungen ist, weswegen wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.19

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Polleruhs das Wort. – Bitte.

17.19

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich jetzt Kollegen Scherb zugehört habe, habe ich leicht geschmunzelt und war der Meinung, daß wir über die Novellierung des Futtermittelgesetzes sprechen, denn es kann nicht so sein, daß man sich wie ein Huhn die guten Körner herauspickt, sich damit satt ißt und all das liegenläßt, was einem nicht paßt, was quasi nicht zum Fressen ist, und über das diskutieren wir dann. Aber ich werde später noch darauf zu sprechen kommen, weil es im Nationalrat von seiten der Oppositionsparteien ähnliche Diskussionen und Meinungen zu einer Novelle gegeben hat, mit der man sich zuwenig auseinandergesetzt hat – dies gilt natürlich vor allem wieder für die Oppositionsparteien – und bei der man, so wie auch bei vielen anderen Dingen, versucht hat, zwischen den Zeilen etwas zu finden.

Das Problem liegt bei der gegenständlichen Novelle aber vor allem darin, daß einige Anpassungen an das EU-Recht vorzunehmen sind. Das betrifft insbesondere Bestimmungen bezüglich Problemstoffe, Abfallbesitzer, Nachweis der Nichtgefährlichkeit, Inhalt des Bundesabfallwirtschaftsplanes, grenzüberschreitende Verbringungen und Übereinkommen, weil auch der Abfall an der Grenze nicht haltmacht.

Ziel dieser Novelle sind sicherlich daher einmal die EU-Konformität, die Sicherstellung eines einheitlichen Vollzuges beziehungsweise die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, verbunden damit sind erfreulicherweise aber auch einige Entbürokratisierungen bei gleichzeitiger Sicherstellung des Schutzes öffentlicher Interessen und somit verbesserter Kontrollmöglichkeit.


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