Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 147

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Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Meine Herren Minister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Tagesordnungspunkt 21: Der Bericht liegt Ihnen allen schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 22 liegt Ihnen der Bericht ebenfalls allen schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs. Ich erteile dieses.

19.09

Bundesrätin Brunhilde Fuchs (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf gleich vorweg feststellen, dass meine Fraktion dem Übereinkommen über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zustimmen wird. Daher werde ich mich jetzt nur den Änderungen des Strafvollzugsgesetzes widmen, denn dazu kann meine Fraktion keine Zustimmung erteilen.

Lange Zeit schon wird eine große Strafgesetznovelle vorbereitet. Sie wäre im Interesse eines humanen zeitgemäßen Strafvollzugs dringend notwendig. Österreich ist im internationalen und europäischen Vergleich mit sehr geringen Ressourcen ausgestattet – sowohl was den Personaleinsatz als auch den Sachbereich anlangt.

In den meisten Justizanstalten kann man nur mehr von Notbetrieb sprechen. Werkstätten sind tagelang gesperrt, Ausgänge wegen des eklatanten Personalmangels oft nicht möglich. Trotzdem wird noch immer von Einsparungen von insgesamt 14 000 Beamten gesprochen. Aber aus welchem Bereich sollen diese genommen werden? – In der Fragestunde haben wir heute gehört, dass in den Gendarmerie- und Polizeiposten keine Einsparungen vorgesehen sind. Ich hoffe, das gilt auch für unsere Justizbeamten, die jetzt schon am Rande ihrer Leistungsfähigkeit agieren müssen und denen ich für ihren Einsatz trotz aller Erschwernisse sehr herzlich danke.

Noch ein Wort zur bedingten Entlassung: Ich sehe es als überaus problematisch, wenn nicht sogar menschenunwürdig, dass jemand auf seine Entlassung vorbereitet wird und dann ein Richter unter Umständen anders entscheidet. Die Neuordnung des Beschwerdewesens ist grundsätzlich begrüßenswert und notwendig. Viele Vorschläge sind schon gemacht worden. Die Einrichtung von Vollzugskammern ist eine von mehreren Möglichkeiten, ich glaube, aber nicht die beste.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass eine umfassende Lösung notwendig wäre, bei der viele Expertenmeinungen umgesetzt werden. Daher werden wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.12

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile dieses.

19.12

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich mich heute im Zusammenhang mit meiner Wortmeldung zum Notarversicherungsgesetz verabschieden – das wäre durchaus passend, logisch gewesen –, aber mein Klubobmann hat mir einen Strich durch meine Absicht gemacht


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