Bundesrat Stenographisches Protokoll 729. Sitzung / Seite 62

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freuen sich natürlich die SPÖ und die Grünen, wenn Sie sich unserem Einspruch in dieser Form anschließen. (Bundesrat Bieringer: Christkind kommt am Samstag!)

Und weil Kollegin Diesner-Wais den Vergleich mit den Autobahnen in Wien, Nieder­österreich und überhaupt gezogen hat (Bundesrat Bieringer: Christkind kommt am Samstag!): Sei froh, dass du im Waldviertel keine Autobahnen in dieser Form hast! – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Der Kollege Tiefnig ...!)

12.05


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

 


12.05.07

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Kollegin Ruperta Lichtenecker mache ich im Allgemeinen gerne eine Freude, im besonderen Fall aber nicht. (Heiterkeit.)

In dem Spannungsverhältnis zwischen Vorgaben der EU, dem umweltpolitisch Wün­schenswerten, dem wirtschaftspolitisch Verkraftbaren und dem in der Praxis Durchführ­baren kann wohl jede Lösung eines noch dazu grenzüberschreitenden Problems nur ein Kompromiss sein. Er wird umso tragfähiger sein, je breiter die Grundlage nationaler und europaweiter Maßnahmen ist. Notwendig ist vor allem ein europäischer Gleich­klang, beispielsweise hinsichtlich strengerer Auflagen für Autohersteller. Ohne deut­liche abgastechnische Verbesserung der Fahrzeuge wird hier alles lokale und regio­nale Bemühen Flickwerk bleiben müssen.

In diesem Sinne hat die Landeshauptleutekonferenz am 25. Mai dieses Jahres darauf hingewiesen, dass einzelne Ländermaßnahmen lediglich dazu dienen können, den meist geringen lokalen Anteil an Feinstaubemissionen zu reduzieren, und nicht darüber hinwegtäuschen können, dass zu einer Lösung des Problems nationale Anstrengungen notwendig sind. – So weit die Landeshauptleute.

Weil ein Kompromiss naturgemäß nicht alle Erwartungen zur Gänze erfüllen kann, ist er mit der Versuchung verbunden, damit eine Ablehnung zu begründen. Diese Ableh­nung ist vergleichbar damit, dass jemand eine notwendige Reise deshalb überhaupt nicht mehr antreten will, weil ihm eine einzelne Tagesetappe nicht weit genug reicht. Auch die Ablehnung der notwendigen EU-Rechtsanpassung wird damit begründet, dass sie in einzelnen Punkten angeblich zu wenig weit gehe.

Das Land Vorarlberg hat im Begutachtungsverfahren zum ersten Entwurf kritisch Stel­lung genommen, einen verfassungsrechtlichen Einwand geltend gemacht und Ver­handlungen nach dem Konsultationsmechanismus verlangt. Dem wurde in der Regie­rungsvorlage so weitgehend Rechnung getragen, dass die ursprünglichen Einwände nicht mehr maßgeblich sind und auch das Konsultationsverlangen nicht aufrechterhal­ten wurde. – So weit zu dem vorgebrachten Punkt, dass man Einwände der Länder nicht ernst genommen habe. Unsere hat man in dieser Hinsicht ernst genommen.

Wenn der Umweltreferent des Landes an einer kritischen, aber keineswegs explizit ab­lehnenden Stellungnahme der Umweltreferentenkonferenz mitgewirkt hat, dann in erster Linie deshalb, weil er einer Übererfüllung der EU-Vorgaben kritisch gegenüber­steht. So werden wir beispielsweise höhere Grenzwerte als Deutschland haben. In zweiter Hinsicht bezieht sich seine Kritik darauf, dass der Bund den Ländern auf der einen Seite Verkehrsbeschränkungen nahe legt und der Vizekanzler auf der anderen Seite Gas geben will. Aber auch diese Unzufriedenheit ist für ihn kein Grund, ein Ge­setz abzulehnen, das Tempo 160 gar nicht zum Inhalt hat.

 


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