Gegenstand dieser Sache ist. Damit werden lediglich Handlungen des Nuklearterrorismus unter Strafe gestellt.
Es ist ja eigentlich verwunderlich, dass das nicht eine Selbstverständlichkeit ist. Aber im Zusammenhang damit, dass wir Handlungen des Nuklearterrorismus unter Strafe stellen, brauchen wir Abfangjäger? Wir brauchen ein Gesetzbuch dafür, aber keine Abfangjäger.
Wir brauchen eine Politik, die sehr wohl klarmacht, dass wir an unseren Grenzen – das ist übrigens außerhalb unseres Hoheitsgebietes, von wegen Flieger herumschicken – außerhalb unseres staatlichen Hoheitsgebietes sehr wohl eine Politik überlegen müssen. Was hier passiert, ist nämlich Folgendes: Im Artikel 8 dieses Übereinkommens legen die Vertragsstaaten klar, zur Verhütung nuklearterroristischer Straftaten geeignete Schutzmaßnahmen für radioaktives Material – dort sind wir nämlich, das ist unser Thema – zu treffen.
Und jetzt gibt es einen Hinweis, Frau Bundesministerin, wo ich sagen muss – jetzt nicht vom Juristischen, vom Juristischen ist das völlig in Ordnung –, von nuklearpolitischer Seite ist dieser Artikel 8 die größte Schwäche. Er verweist nämlich auf die Empfehlungen der IAEO, wo eigentlich nichts drinnen steht. Und das macht das Übereinkommen in diesem Punkt so zahnlos, weil gerade die Internationale Atomenergiebehörde bei ihren Empfehlungen, auf die hier verwiesen wird, was geeignete Schutzmaßnahmen und so weiter betrifft, eigentlich sehr, sehr ideenlos war und keine geeigneten Maßnahmen gesetzt hat.
Insgesamt: Alle drei Gesetze gehen in die richtige Richtung; wir werden ihnen gerne zustimmen.
Jetzt weiß ich nicht, Frau Bundesministerin, ob das
die letzte Materie ist, bei der wir Sie hier haben. Wenn nicht, möchte ich
Ihnen nur sagen: Ich habe heute die Zeugnisverteilung an die
österreichische Innenpolitik gesehen. Sie haben die Bestnote der Regierung.
Ich darf mich dieser Wertung der Journalisten und Journalistinnen gerne anschließen –
Sie haben es verdient. (Allgemeiner Beifall.)
13.42
Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Frau Bundesministerin.
13.42
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zuerst einmal herzlichen Dank für die Glückwünsche. Es hat mich natürlich gefreut, gebe ich zu. Ich stehe nicht an, das zuzugeben.
Wir haben heute hier drei Übereinkommen in Beratung. Es wurde ja zu allen Übereinkommen schon einiges ausgeführt. Ich wollte Sie nur auch darüber informieren, welchen Umsetzungsbedarf diese Übereinkommen in weiterer Folge für Österreich haben. Ich kann Ihnen sagen, dass alle drei Übereinkommen bereits in Österreich umgesetzt sind.
Beim Haager Übereinkommen geht es ja darum – das wurde bereits von meinen Vorrednern dargelegt –, dass die Europäische Gemeinschaft der Haager Konferenz beitreten und dort aktiv mitarbeiten kann. So gesehen ist für Österreich kein weiterer Handlungsbedarf gegeben, der über diese Ratifizierung hinausgeht.
Beim Zivilrechtsübereinkommen über Korruption ist es so, dass wir uns verpflichten, einen bestimmten Mindeststandard an zivil- und zivilverfahrensrechtlichen, arbeits- und amtshaftungsrechtlichen Regelungen vorzusehen. Dafür haben wir in Österreich bereits vorgesorgt, sodass auch da kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
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