BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 90

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haben, und ich bitte auch hier im Bundesrat um Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.48


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Mayer. – Bitte.

 


13.48.51

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Vorausschicken möchte ich: Ich denke, dass es von essentieller Bedeutung ist, dass wir Parlamentarier gemeinsam die Auffassung vertreten, dass Doping im Sport nichts verloren hat, und dass wir auch nicht gewillt sind, Toleranzen einzubauen. Mit dieser Gesetzgebung haben wir eine sehr gute Handhabe für die Bekämpfung von Doping. Doping schadet nicht nur den Sportlern, nicht nur den Sportverbänden, sondern natürlich auch dem Image Österreichs als Sportnation.

Ich hoffe im Hinblick auf die Bewerbung für die Olympischen Spiele in Salzburg im Jahr 2014, dass es hier auch noch rechtzeitige Maßnahmen gegen die involvierten Skisportler in Turin gegeben hat und dass das IOC das auch bewusst ausklammert, damit es zu einem fairen Vergabeprozess kommt – obwohl ich bei den IOC-Vergaben nicht immer von Fairness sprechen möchte.

Die Chance lebt! Ich würde mir in diesem Zusammenhang vielleicht eine bessere Berichterstattung der Medien wünschen. Negativschlagzeilen – und das ist auch typisch österreichisch – haben wir genug gehabt, und ich denke, dass das Ausland, die Medien im Ausland unsere Werbung sehr, sehr positiv bewerten. Da könnten sich unsere Medien wirklich eine große Scheibe abschneiden.

Wir haben, wie der Herr Staatssekretär schon gesagt hat, mit diesem Anti-Doping-Gesetz auch eines der modernsten Gesetze in Österreich. Die EU ist also aufgefordert, da wirklich nachzubessern. Wir zeigen es sozusagen anderen europäischen Staaten, dass wir in Österreich für sauberen Sport eintreten.

Wir sind auch von diesem Grundsatz, den einige Länder – wie Spanien, Frankreich, Belgien, insbesondere auch Italien – praktizieren, weggegangen, nämlich die Sportler zu kriminalisieren, sie sozusagen mit ins Strafrecht hineinzunehmen, sondern wir stellen da das Umfeld unter Strafe. Ich kann damit sehr gut leben, wenn wir diesen Weg der Verfolgung des Umfeldes und nicht der strafrechtlichen Verfolgung des „Endverbrauchers“, sprich: des Sportlers, beschreiten.

Sollte sich der eingeschlagene Weg als nicht praktikabel erweisen und die Doping-Fälle zunehmen – was ich jetzt nicht glaube –, kann man ja immer noch evaluieren und dann vielleicht in der Folge sogar darüber nachdenken, ob es auch strafrechtliche Sanktionen geben könnte. – Aber das ist jetzt bewusst nicht angedacht. Und ich denke, damit ist auch der richtige Weg vorgezeichnet.

Wir haben also eine sehr gute, eine ausgezeichnete Handhabe, entsprechende Maß­nahmen zu setzen. Der Sportler erhält seine Strafe nicht durch eine Verurteilung durch den Strafrichter, sondern er wird quasi gesperrt, von den Wettkämpfen ausge­schlos­sen: für zwei Jahre gesperrt, und im Wiederholungsfalle dann lebenslänglich gesperrt. Und damit nehmen wir ihm sozusagen auch die Lebensgrundlage, und das lässt sich dann natürlich schon auch überdenken.

Nur: Wenn man die Schlagzeilen der letzten Wochen und Monate betrachtet, muss man feststellen, dass das offensichtlich trotzdem nicht allzu ernst genommen wird. Es gibt also nicht nur Doping-Sünder, sondern auch Wiederholungstäter, insbesondere wenn man an den Radsport denkt. Wenn man die Radfahrer so durch die Lande fahren


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