BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 151

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zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechi­schen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum zweiten Bericht. Es ist dies der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.

Auch hier liegt der Bericht in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum dritten Bericht. Es ist dies der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend eine Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus.

Auch hier liegt der Bericht in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt wiederum den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kemperle. Ich erteile ihr dieses.

 


18.03.33

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen im Bundesrat! Ich glaube, dass gerade das Abkommen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich es wert ist, einige Worte darüber zu verlieren. Was den Bereich Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und Sport betrifft, glaube ich, dass dieses Übereinkommen dazu beiträgt, einige Völker verbindende Maßnahmen zu treffen. In diesem Zusammenhang ist es auch wert, darüber nachzudenken, solche verbindenden Bereiche in der tagtäglichen Arbeit mit zu überlegen und in einem Globalisierungsbereich, wo man immer nur von negativen Folgen spricht, auch einmal die positiven Aspekte herauszuheben und diese auch hervorzuheben.

Ein wesentlicher Punkt ist der Bereich Bildung. Auch für uns im gewerkschaftlichen Bereich ist das ein positiver Aspekt, weil es dabei auch darum geht, Anerkennung zum Beispiel für Reifezeugnisse, für gemeinsame Prüfungen zu schaffen sowie Voraus­setzungen dafür, einen Austausch der Unterlagen und der Qualifikationen vornehmen zu können. Im Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Bereich, aber auch im schulischen Be-


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