Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 151

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Aumayr. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Das wird der Höhepunkt des Abends!)

21.45

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Stampler, Sie haben davon gesprochen, daß es durch diese Gesetzesnovelle zu Erleichterungen für die Wirtschaft und zu Vorteilen für die Umwelt kommt. Ich beweise Ihnen nur an einem einzigen Beispiel, wie schwierig diese Versprechen, die Sie gegeben haben, einzuhalten sind. (Rufe bei der ÖVP: Ihr müßt aufpassen!) Ich kann Ihnen nur sagen: Dieses Gesetz ist genauso, wie Herr Kollege Kopf es bereits im Ausschuß zugegeben hat: Sie sind auch nicht stolz auf dieses Gesetz.

Schauen Sie sich die Seite 5 dieser Novelle an: § 4a, Abs. 5! (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Hören Sie bitte zu, welche Gesetze in diesem Land heute beschlossen werden!

Übernimmt ein Deponiebetreiber einen bestimmten Abfall und zeigt er in der Folge für den Zweck der Deponierung aus seiner Deponie den Nachweis der Nichtgefährlichkeit gemäß Abs. 1 Z 1 – Abs. 1 Z 1 heißt: der Abfallbesitzer eines bestimmten Abfalls beziehungsweise Z 2: der Abfallerzeuger von Abfällen aus einem definierten Prozeß in gleichbleibender Qualität für einen in der Verordnung näher zu bestimmenden Zeitraum – an, so gilt dieser Abfall mit der Anzeige gemäß Abs. 1 als nicht gefährlich. Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn der Anzeige eine falsche oder verfälschte Beurteilung im Sinne des Abs. 4 zugrundeliegt.

Abs. 4: Äußert sich der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der Anzeige oder innerhalb der in Abs. 2 oder 3 angegebenen Fristen nicht – jetzt kann ich Ihnen die Absätze 2 und 3 wieder vorlesen, die sind genauso lang, das sind mindestens 20 Zeilen. Allein im Abs. 5 – in diesem einen Abs. 5! – gibt es sechs Querverweise, und ich kann Ihnen sagen: Dieses Gesetz ist praktisch nicht nachvollziehbar für den "Otto Normalverbraucher"; der soll es aber nachvollziehen können. (Abg. Dr. Khol: Das habe ich alles verstanden!) Es ist unlesbar, der Bürger kann es kaum "handlen".

Es ist genau solch ein Gesetz wie damals, als Frau Kollegin Frieser beim "Sommerloch" gesagt hat, sie werde unlesbaren Gesetzen nicht mehr zustimmen. (Abg. Dr. Khol: Das hat die Cordula Frieser gut verstanden!) Heute beschließen Sie mit dieser Gesetzesnovelle genau so ein schlechtes Gesetz. (Abg. Dr. Khol: Dieses Gesetz ist bei durchschnittlicher emotionaler Intelligenz gut verständlich!)

Herr Bundesminister! Diese Novelle ist wie die Abfallpolitik der Regierung: konzeptlos, ohne Perspektive. Verbrennen ist ganz einfach keine Perspektive. Es hat ja auch ein wahrer Siegesfeldzug der PET-Flaschen stattgefunden. Es ist überhaupt keine Frage: Die Kunststofflasche hat ja längst die Einwegflasche verdrängt, und die muß natürlich verbrannt werden. (Abg. Mag. Barmüller: Die Glasflasche!)  – Ja, die Glasflasche, ist klar.

Folgendes möchte ich noch sagen, Herr Bundesminister, weil Sie vom Abfallwirtschaftsgesetz 2000 gesprochen haben: Das Jahr 2000 ist bereits jetzt total überfrachtet: ein Abfallwirtschaftsgesetz, eine Steuerreform 2000. Die Regierung verspricht für das Jahr 2000 wirklich, was das Zeug nur hält. Ich hoffe, das Jahr 2000 wird nicht alt ausschauen, bevor es überhaupt gekommen sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


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