Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 66

Ich bin schon etwas stolz darauf, daß es gelungen ist, für die heute dort tätigen Bundesbediensteten Rechte in einem Ausmaß zu sichern, wie es bisher bei einer Ausgliederung kaum möglich gewesen ist. Die Interessen der Bundesbediensteten, die im heutigen Statistischen Zentralamt tätig sind und künftig im neuen Amt "Statistik Österreich" arbeiten werden, werden mit diesem Gesetz gewahrt.

Es geht jetzt darum, daß die künftige Leitung von "Statistik Österreich" die neuen gesetzlichen Grundlagen umsetzt. Wir sind uns dessen bewußt: Es hängt alles vom Engagement, von der Mitwirkungsmöglichkeit, vom Einsatz derjenigen, die die Statistik in Österreich zu besorgen haben, ab. Ich wünsche diesen Persönlichkeiten für die Zukunft das Beste und auch dem neuen Amt "Statistik Österreich" ein gutes Arbeiten und viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP.)

12.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 10 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

12.18

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte an die Ausführungen von Frau Kollegin Karlsson anknüpfen, die uns nach den nächsten Wahlen zum Nationalrat leider verlassen wird. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es macht nichts, wenn sie nicht da ist, Sie können es ihr ja ausrichten.

Ich habe Frau Kollegin Karlsson in vielerlei Hinsicht schätzengelernt – nicht erst, seit ich Abgeordnete bin, sondern schon während ihrer gesamten politischen Laufbahn –, in ihrem Einsatz für die Rechte der Frauen, in ihrem Einsatz für den Antifaschismus und in ihrem wirklich wagemutigen Einsatz gegen geradezu unglaubliche Akte, die vor allem von seiten der freiheitlichen Fraktion gesetzt wurden. Sie ist ja auch nicht von ungefähr unglaublich angefeindet worden. Mutige Frauen wie sie werden uns im Nationalrat abgehen. – Herzlichen Dank an Irmtraut Karlsson. (Abg. Dr. Graf: Ein echter Witz, was Sie da vorbringen!)

Meine Damen und Herren! Sie hat uns allen hier beziehungsweise jenen, die neu in den Nationalrat gewählt werden, einen Ratschlag gegeben. Sie hat gesagt, die wichtigste Voraussetzung für Abgeordnete sei, schnell lesen zu können. Und wenn sie das noch nicht könnten, sollten sie einen Kurs machen, hat sie ein bißchen ironisch gemeint.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das stimmt wirklich, und gerade eines dieser drei Gesetze, die jetzt zur Verabschiedung vorliegen, ist auch ein Fall für "Schnelleser", nämlich das Versicherungsvertragsgesetz. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir im Ausschuß bekommen, als die Sitzung begonnen hat. Das ist ein Gesetz, das durchaus eine ernsthafte Tragweite hat, und deshalb möchte ich meine Redezeit vor allem für dieses Gesetz verwenden.

Ich möchte mich da besonders bei Kollegen Feurstein herzlich bedanken, denn er hat, weil er ja schon sehr lange im Nationalrat ist und ein sehr geübter Schnelleser ist, sehr schnell sozusagen erlesen, daß es mit diesem Gesetz, das man uns fünf vor zwölf im Ausschuß hingeknallt hat, seine besonderen Tücken hat.

Im Zusammenhang damit haben alle Fraktionen jetzt auch zwei ganz wesentliche Entschärfungen vorgenommen. Nichtsdestotrotz möchte ich aber meine grundsätzliche Ablehnung gegenüber diesem Gesetz begründen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist das Wesentliche an diesem Gesetz? Es ist ein Gesetz, das ausschließlich von der Versicherungswirtschaft gewünscht ist, weil es nämlich dummerweise jetzt, da wir in der EU sind, eine eindeutige Richtlinie gibt, die den rechtlichen Standard sozusagen nicht ganz nach den Vorstellungen der Versicherungswirtschaft regeln würde. Aber jetzt wird ja sofort entschärft, und man gibt der Versicherungswirtschaft sofort weitreichende Befugnisse, nämlich auch jene, Gesundheitsdaten zu verwenden.


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