Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 184

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Antrag

der Abgeordneten Mag. Guggenberger, Dr. Leiner, Dipl.-Vw. Dr. Lackner und Genossen zum Bericht des Gesundheitsausschusses betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird (KAG-Novelle) (429 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel I lautet die Z 33:

33. In § 64 wird die Wendung "des Umsatzsteuergesetzes 1972" durch die Wendung "des Umsatzsteuergesetzes 1994" ersetzt und folgender Satz angefügt:

"Die Landesfonds sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit."

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Petrovic vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.07

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, die Grünen sind einigermaßen unverdächtig im Hinblick auf die Vertretung ärztlicher Standesinteressen. Wir haben bei der Verhandlung von Gesetzen, die das Gesundheitswesen betreffen, durchwegs für ein weniger hierarchisches Gesundheitswesen und für eine Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe plädiert. Das ist auch bei vielen Verhandlungen in diesem Haus – etwa beim MTD-Gesetz und bei anderen Gelegenheiten – immer wieder deutlich geworden.

Ebenso stark sind wir aber immer für die Rechte der Patientinnen und Patienten und für eine Aufwertung der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen eingetreten.

Ich bin keine Ärztin, und ich will Ihnen keine medizinischen Argumente liefern. Aber eines scheint schon sehr klar zu sein, nämlich daß diese Regelung keine Regelung ist, wie sie den Anliegen aus dem Gesundheitswesen entspricht, sondern zu Ende der Ausführungen meines Vorredners wurde sehr deutlich: Es geht um sogenannte ökonomische Einsparungseffekte. Und ich sage: Das ist eine Scheinwirtschaftlichkeit, die da vorgetäuscht wird.

Es ist auch schwer verständlich, daß in Hinkunft hinsichtlich einer Mindestausstattung zwischen Schwerpunkt- und Standardkrankenhäusern in einem Feld, das die Betreuungsqualität betrifft, differenziert wird.

Es ist kein Zufall, daß gerade in einem Bereich einmal mehr mit dem sogenannten Sparen angesetzt wird, in dem es vor allem um Frauen, um Geburtshilfe, um Kinder geht. Das ist irgendwo eine Linie, die sich schon durch die diversen Sparpakete gezogen hat; jetzt findet diese Linie ihre Fortsetzung auch im Gesundheitswesen. Meine Damen und Herren! Es ist auch für jemanden, der nicht Medizinerin ist, aber sich sehr wohl intensiv mit Fragen der rechtlichen Haftung auseinandergesetzt hat, absolut unverständlich, wieso Turnusärztinnen und -ärzte bei Nacht allein Dinge tun dürfen, die sie bei Tag nicht dürfen, also weitgehend ganz allein handeln dürfen und müssen. Denn dort stehen sie unter der Anleitung von Fachärztinnen und Fachärzten. Das heißt, dann, wenn niemand im Ernstfall auch noch mit mehr Routine, mit Ratschlägen ein


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