Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 25

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53. Aus welchem Grund haben Sie bei Ihrer Rede vor dem NATO-Generalstab am 24. April indirekt die NATO aufgefordert, Österreich zum Beitritt einzuladen, in dem Sie sagten: ,Ich, für mich, würde eine dahin gehende Stellungnahme des Gipfels begrüßen, daß alle gegenwärtigen Mitglieder der Union eingeladen werden, beizutreten, wenn sie es wünschen‘ (abgedruckt im STANDARD, 28. 4. 1997)?

54. Wie reagierten NATO-Vertreter auf Ihre Ausführungen?

55. War Ihr NATO-Vorstoß vom 24. April innerhalb der Bundesregierung abgesprochen? Wenn nein, warum nicht?

56. Welche Auswirkungen hat es Ihrer Ansicht nach auf die Glaubwürdigkeit der österreichischen Außenpolitik, wenn die Bundesregierung in so einer entscheidenden Frage nicht einheitlich auftritt?

57. Aus welchem Grund haben Sie Ihre Initiative ohne Einbindung des österreichischen Parlaments gestartet?

58. Wurde in den Ministerratssitzungen am 29. April und/oder am 6. Mai 1997 beziehungsweise der dazugehörigen Vorbesprechung der Fall Praschak besprochen? Wenn ja, in welcher politisch relevanten Weise?

59. Wurden in den erwähnten Ministerratssitzungen beziehungsweise den dazugehörigen Vorbesprechungen Konsequenzen aus der von Dr. Praschak persönlich dokumentierten politischen Einflußnahme erörtert? Wenn ja, welche?

60. Teilen Sie die Auffassung, daß der Rückzug der politischen Parteien aus der Wirtschaft und im besonderen aus dem Bankenbereich jedenfalls eine der notwendigen, überfälligen Konsequenzen aus der nunmehr in diesem Zusammenhang geführten öffentlichen Debatte ist? Wenn ja, was werden Sie dazu beitragen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 93 Abs. 2 GOG des Nationalrates dringlich zu behandeln und der Erstunterzeichnerin Gelegenheit zur Begründung zu geben."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erteile der Erstanfragestellerin, Frau Abgeordneter Dr. Schmidt, das Wort zur Begründung der Anfrage. Nach § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung ist dafür eine Redezeit von 20 Minuten vorgesehen. – Bitte.

15.02

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte aus dem sogenannten "Mykonos"-Urteil des Berliner Kammergerichtes – etwas verkürzt – zitieren:

"Zu (den) wichtigsten Aufklärungsobjekten (des iranischen Geheimdienstes) gehörte die DPK-I, wie sich aus einem Fernsehinterview des iranischen Ministers" und so weiter "ergibt. Um diese Stimme zum Schweigen zu bringen, faßte die politische Führung Irans den Entschluß, die Führung der DPK-I nicht nur politisch zu bekämpfen, sondern sie zu liquidieren. Die Tötung des damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und zwei seiner Vertrauten am 13. Juli 1989 in Wien sowie die hier" – in Berlin also – "abgeurteilte Tat sind Folgen dieses Entschlusses. Der rote Faden, der die Geschehnisse von Wien und Berlin verbindet, ist unübersehbar."

Dieses Urteil stammt, wie gesagt, vom 10. April dieses Jahres; ist also noch keinen Monat alt. Es ist daher nicht nur zulässig, sondern sogar notwendig, noch einmal über all jene Geschehnisse und Umstände, die im Zusammenhang mit den Kurdenmorden, mit der Ermordung von drei Exilkurden in Wien im Jahre 1989 stehen, nicht nur zu reden, sondern sie zu erforschen und zu hinterfragen.


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