Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 149

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Wenn Sie aber jetzt der Polizei bereits umfassende geheimdienstliche Befugnisse gegeben haben, dürfen Sie sich nicht wundern, daß die Geheimdienste das erst recht wollen; und in diesem Fall wollen sie das selbstverständlich ohne richterliche Kontrolle. Das ist aus deren Sicht nur konsequent.

Sie haben ja die Saat heuer im Sommer gesät, als Sie Lauschangriff und Rasterfahndung beschlossen haben, denn man hätte schon bei dieser Gelegenheit die Abgrenzung diskutieren müssen. Das haben die Regierungsparteien aber versäumt, und jetzt schlägt – Kollege Barmüller hat das schon gesagt – der Proporz zu. Es hat, für Herrn Bundesminister Fasslabend – bekanntlich der ÖVP angehörend – deutlich erkennbar, Herr Bundesminister Schlögl – bekanntlich der SPÖ angehörend – ein komfortables geheimdienstliches Gesetz bekommen, und jetzt hätte er das natürlich auch selber gern. Selbst Kollege Jung, der in Passagen hier mit seinem fachlichen Wissen argumentiert hat, hat sich pragmatisch mit dem Aspekt des Proporzes abgefunden, indem er – ein Blauer – gesagt hat: Wir werden nicht zusehen, wie das rote Instrument zerschlagen wird zugunsten des schwarzen – oder umgekehrt.

Daß diese Instrumente überhaupt mit Farben belegt sind, ist ja schon ein demokratiepolitisches Problem! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Jung: Leben Sie in Österreich, Herr Kollege?) Wir sind es zwar schon gewöhnt – ich erinnere an die Privatisierungsversuche –, daß wir rote und schwarze Banken haben und uns damit auf internationalen Finanzmärkten teilweise kasperlhaft ausnehmen, aber bei diesem Thema geht es sozusagen noch einmal ans Eingemachte, nämlich an die höchstpersönlichen Sphären. Daher ist es keineswegs so, daß man eine solche Diskussion auf die leichte Schulter nehmen darf.

Aus diesem Grund meine ich, daß – Zitat Fasslabend sinngemäß – der Anspruch, es gehe hierbei um eine weitere Verrechtlichung, leicht blasphemischen Charakter hat. Es geht nämlich nicht um eine weitere Verrechtlichung eines Bereiches, der derzeit gar nicht verrechtlicht ist, sondern es geht offenbar um die Legitimierung von etwas, was ohnedies schon stattfindet. (Abg. Dr. Maitz: Verfassungsgesetz!) Das als weitere Verrechtlichung zu bezeichnen, halte ich für euphemistisch, sage ich einmal, also für schönfärberisch bis zum Gehtnichtmehr. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Richtiger wäre es gewesen, wenn Bundesminister Fasslabend das Wort "weitere" weggelassen hätte – und das ist jetzt keine sprachliche Beckmesserei –, es geht nämlich um die erstmalige Verrechtlichung dieser Bereiche im eigentlichen Sinn. Und da wollen wir gerne alle mitreden, so früh als möglich und mit dem demokratischen Anspruch, daß, wenn uns die Fachleute sagen, wie sie gerne Geheimdienst machen möchten, nicht das herauskommen wird, was sich mit Grund- und Freiheitsrechten nicht ohne weiteres vereinbaren läßt. Wenn man von jemandem verlangt, daß er effizient nachforscht und bespitzelt, dann sind ihm Grundrechte unangenehm. Daher müssen wir die Grenzen setzen, damit jene Personen innerhalb dieser Grenzen erfolgreich arbeiten können und kontrolliert sind.

Bundesminister Fasslabend hat in seinem heutigen Redebeitrag bewiesen, daß er das nicht weiß oder nicht wissen will, daß er mit anderen Worten ein Demokratieverständnis hat, das beschämend ist. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

17.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Herr Abgeordneter, für Sie bleibt noch eine Restredezeit von 6 Minuten.

17.13

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vorgestern habe ich mein Leibblatt aufgeschlagen, das bekannte linksgrüne Kampfblatt (Abg. Dr. Maitz: "TATblatt"!), in dem immer tendenziöse Meldungen zugunsten der Grünen, zugunsten der Menschenrechte und so weiter vertreten werden, nämlich die Tageszeitung "Die Presse" auf Seite 5 oder so. Da ist zwar nicht das gesamte Gesetz abgedruckt, also der Entwurf, das Non-Papier oder dieser Freßzettel, von dem hier die Rede ist, sondern nur der § 48 Abs. 2.


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