Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 112

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In diesem Sinne wünsche ich unseren heutigen Beratungen und der Erledigung dieser Problemstellung das gleiche Geschick, wie es die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Opfergruppen, die derzeit berücksichtigt sind, in den letzten Jahren und Monaten hatte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Die Redezeit für jede einzelne Wortmeldung beträgt 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

15.23

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Ausführungen des Herrn Ministers deuten darauf hin, dass es auf Grund der Art und Weise, wie nach Regelungen gesucht wird, gilt, die Ergebnisse abzuwarten, um zu sehen, wie in der heutigen Zeit mit diesem Kapitel, mit Menschen aus diesem Kapitel unserer Geschichte umgegangen wird.

Es sind nicht nur die Deserteure der Wehrmacht, die wegen Flucht in Haft geraten sind, sondern auch Menschen, die auf Grund körperlicher oder geistiger Behinderung, auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder auch auf Grund von festgestelltem asozialem Verhalten unter diesen Dingen leiden mussten, in Haft genommen wurden und keine Wiedergutmachung von Seiten der Republik Österreich erhalten haben.

Im vergangenen Jahr gab es eine Ausstellung dazu, wie mit homosexuellen Opfern umgegangen wurde. Sie wurden damals nämlich in "Schutzhaft" genommen und hatten keine rechtlichen Mittel, dagegen anzukämpfen. Die so genannte Schutzhaft oder Vorbeugehaft war keiner zeitlichen Beschränkung unterworfen, und im Rahmen dieser Haft wurden die Gefangenen gequält, gefoltert, verstümmelt und in vielen Fällen auch in ein KZ deportiert.

Ich denke, dass es, wie auch die Freiheitskämpfer schreiben, sehr wichtig ist, dass man hier analoge Regelungen wie im Nationalfonds findet, um auch dieses Kapitel abzuschließen und den Menschen für das, was sie erlebt haben, einen kleinen, einen sehr geringen Teil an Wiedergutmachung zukommen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

Herr Minister! Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf ein konkretes Gesetz ansprechen, das derzeit nach Durchführung der Begutachtung überarbeitet wird, das Bundessozialämterreformgesetz, nach dem die Vollziehung des Opferfürsorgegesetzes von der mittelbaren Bundesverwaltung, sprich von den Ämtern der Landesregierungen, zur unmittelbaren Bundesverwaltung kommt, was bedeutet, dass die Opfer bei der gleichen Stelle ihre Entschädigung, ihre Ansprüche geltend machen können wie die Täter.

Es gibt auch von Seiten der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände und der Widerstandskämpfer eine sehr klare Stellungnahme dahin gehend, dass dieser Passus des Gesetzes nicht nachvollziehbar ist und dass er wieder sehr viele Diskussionen aufwerfen würde, nicht nur auf Grund der Tatsache, dass Opfer und Täter vielleicht beim gleichen Beamten unterschiedliche Leistungen bekämen, weil unterschiedliche Ansprüche bestehen, sondern weil es auch wichtig ist, dass diese Menschen, die ja schon eher betagt sind, weiterhin dort betreut werden und sozusagen ihre Leistungen abwickeln können, wo sie es bisher schon gemacht haben.

Die Debatte, die heute geführt wird, ist sehr wesentlich und sehr wichtig, und ich denke, dass im Rahmen unserer Geschichte, unserer Weiterentwicklung diese Themen immer wieder kommen müssen, und zwar so lange, bis auch im Opferfürsorgegesetz die Opfergruppen analog dem Nationalfonds berücksichtigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

15.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Gleiche Redezeit. – Bitte.


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