Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 91

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Und das, Frau Partik-Pablé, kommt ja nicht von irgendwoher, sondern es ist ganz einfach Ihre Gesinnung, dass Sie für diese Menschengruppe das nicht übrig haben (Abg. Freigaßner: Das ist eine Unterstellung, Frau Haidlmayr, und das verbitte ich mir heute schon zum zweiten Mal!), und deshalb sind diese Menschen in diesem Gesetz auch nicht berücksichtigt! (Beifall bei den Grünen.)

Hätten Sie nämlich an diese Menschengruppen gedacht, dann wären sie selbstverständlich im Gesetz berücksichtigt worden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie werden uns ja hoffentlich noch unsere Gesinnung lassen wollen!) Vielleicht haben Sie daran gedacht – Entschuldigung! – und haben es nur verdrängt? (Abg. Achatz: Sie haben Ihre Gesinnung, und wir unsere!) Aber das ist nicht minder schlimm, wenn Sie es verdrängt haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie werden uns ja hoffentlich noch unsere Gesinnung lassen!) Tatsache ist: Sie sind nicht drinnen. Und es ist auch eine ideologische Frage, warum sie nicht drinnen sind. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Achatz: Eine Diktatur haben wir nicht, Frau Haidlmayr! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Einen Gesinnungsterror wollen wir nicht haben, und Sie hoffentlich auch nicht!)

Wir werden daher dieser Vorlage nicht zustimmen, erstens, wie gesagt, weil die Einstufung durch irgendwelche Sachverständige aus meiner Sicht – und ich hoffe, auch aus Ihrer Sicht, Frau Partik-Pablé – nicht korrekt ist, und zweitens, weil Sie Menschengruppen von den Leistungen aus dem Härteausgleichsfonds ausgeschlossen haben, die unbedingt das Recht haben müssten, auch mit eingeschlossen zu sein. (Beifall bei den Grünen.)

13.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

13.57

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich zunächst bei allen vier Fraktionen dafür bedanken, dass es letztendlich doch möglich war, die Familienhospizkarenz hier gemeinsam zu beschließen. Ich glaube auch, dass dem, was die Vorredner gesagt haben, nichts hinzuzufügen ist, dass nämlich die mit der Ausgestaltung der entsprechenden Richtlinien befasste Arbeitsgruppe möglichst bald über den Sommer zusammentreten soll, sodass auch diesbezüglich das, was wir auf politischer Ebene vereinbart haben, gemeinsam zu einem guten Ende gebracht werden kann, dass also die Richtlinien letztlich auch tatsächlich für alle vier Fraktionen nachvollziehbar sind, sowohl, wenn es um die Mitsprache bei ihrer Ausgestaltung, als auch, wenn es um ihre Umsetzung geht.

Ich meine, man sollte angesichts der Argumente, die heute in der Diskussion vorgebracht wurden, auch nie vergessen, welchen Zustand wir heute haben: Es gibt keine arbeitsrechtliche Absicherung, es gibt null Absicherung – ganz egal, ob jemand reich oder arm ist. Es kann jemandem durchaus auch als Angehörigem des Mittelstandes passieren, dass, wenn er sich um die Pflege seines Kindes oder um die Pflege eines älteren Angehörigen kümmert, auf einmal sein Arbeitsplatz weg ist und er dann in existentielle Nöte kommt.

Ich denke, es war unbestritten – und ich habe in der Diskussion daran auch nie einen Zweifel gelassen –, dass das, was aus dem Familienhärteausgleichsfonds zu erwarten ist, nicht die Welt ist, um das klar zu sagen. Aber die Grundvorstellungen, was diese Zahlungen betrifft, richteten sich ja auch auf Beträge etwa in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes – derzeit also von 6 000 S –, und die durchschnittlichen Zahlungen aus dem Familienhärteausgleichsfonds liegen heute bei etwa 36 000 S. Da die maximale Dauer der Familienhospizkarenz sechs Monate beträgt, kommen wir im Endeffekt in etwa auf jene Zahlen.

Ich sage dazu in aller Klarheit auch Folgendes: Es leisten sich auch heute schon sehr viele Menschen – auch, oder vielleicht sogar in erhöhtem Ausmaß, jene Menschen, die den finanziell weniger gut gestellten Bevölkerungskreisen angehören – die Erbringung dieser Hospizleistungen, weil sie einfach die moralische Verpflichtung verspüren und weil es ihnen auch ein Anliegen ist, ihre betreuungsbedürftigen Angehörigen in dieser schwierigen Situation aus dem Krankenhaus zu sich nach Hause zu nehmen, um sie dort bis zu ihrem Sterben zu betreuen.


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