Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 183

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In einer Sache war ich mir von Anfang an ganz sicher, gemeinsam im Übrigen mit unseren Höchstrichtern, meine sehr verehrten Damen und Herren, und zwar betraf das die Forderung: Österreicher dürfen in Sachen Unternehmensgründung gegenüber EU- oder EWR-Ausländern nicht diskriminiert werden.

Theoretisch wäre das möglich gewesen. Die dritte Diplomanerkennungsrichtlinie schreibt nur vor, wie Engländer und Franzosen zu unseren Unternehmungen zuzulassen sind. – Wir haben selbstverständlich einen vernünftigen Weg gefunden, um für Österreicher diesbezüglich eine Diskriminierung gar nicht erst entstehen zu lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Meisterprüfung bleibt der vorrangige Zugang zu Handwerk und Gewerbe, aber nicht der einzige. Das war im Übrigen auch schon bisher so und bedeutet in Wirklichkeit die Aufrechterhaltung dieser höchsten Qualitätsstufe des Gewerbes und des Handwerkes, nämlich der Meisterprüfung. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Prüfungswesen wird standardisiert und vereinheitlicht; es wird objektiviert. Es gibt in Zukunft 82 geregelte Gewerbe – bei insgesamt 800 freien Gewerben. – Sie sehen, das Schwergewicht liegt bei weitem bei den freien Gewerben.

Es gibt nur eine einzige Gewerbeliste, und es gibt einen großen Schub in Richtung Liberalisierung, nämlich die Überführung des Handelsgewerbes in ein freies Gewerbe. Das war nicht unumstritten, aber es gab am Schluss auch einen Konsens mit der betroffenen Gruppe. 60 000 Unternehmungen – das ist etwa ein Drittel der wirklich aktiven Unternehmungen in unserem Lande –, 500 000 Mitarbeiter, die 20 000 Lehrlinge ausbilden, sind davon betroffen; im positiven Sinne des Wortes betroffen, weil das ein Stück mehr Dynamik, ein Stück mehr Leben im Handel ist, und das ist gut so.

Ich bedanke mich bei der Frau Staatssekretärin für die nicht einfachen Verhandlungen im Bereich des Gastgewerbes, um da auch zu einem Konsens zu kommen. Frau Staatssekretärin Rossmann, du hast das ganz ausgezeichnet gemacht! Weit weg von Wien, in Saalfelden ist das damals geschehen. Es gibt nun auch einen leichteren Zugang zum Gastgewerbe, allerdings keine völlige Freigabe. Das ist ein Mittelweg, das ist im Konsens erzielt worden, und auch das ist gut so.

Mein Wunsch wäre es ordnungspolitisch gewesen, etwas, was wirklich nicht in die Gewerbeordnung gehört, woanders hineinzutun, nämlich in die Jugendschutzbestimmungen der Länder. Es geht um die Frage: Was darf ein Jugendlicher, und was muss einem Jugendlichen in einem Lokal an alkoholfreien Getränken angeboten werden? – Aber ich habe eingesehen, es geht offensichtlich nicht, das in den Jugendschutzgesetzen zu verankern. Deshalb haben wir das, obwohl ordnungspolitisch sicherlich nicht dort hingehörig, in die Gewerbeordnung rückverlagert.

Über viele andere Verbesserungen wäre noch zu berichten, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, Sie kennen sie ebenso gut wie ich. Daher noch einmal mein Dank an alle Beteiligten, vor allem auch an die hohe Beamtenschaft, die hier anwesend ist, für die weitestgehend im Konsens ausgearbeitete Novelle zur Gewerbeordnung, die eine maßvolle, eine wichtige Reform für unser Land und seine Unternehmer darstellt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ortlieb. – Bitte.

19.44

Abgeordneter Patrick Ortlieb (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich als Jungunternehmer bin selbst genauso erfreut wie meine Klubkollegen, dass ein weiterer Schritt zur Novellierung der Gewerbeordnung gemacht worden ist.

Ich kann mich noch genau erinnern, mit welch bürokratischen Hindernissen ich zu kämpfen hatte, als ich meine erste Firma gegründet habe. Unzählige Behördenwege waren notwendig,


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