Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 69

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im ASVG-Bereich, aber dass jene, die Pensionen von 40 000, 50 000, 60 000 S kassieren, einen Pensionisten-Absetzbetrag geltend machen können, und dass das auch dort möglich ist, wo es um das Zusammentreffen von Mehrfachpensionen geht, dort, wo es um Zusatzpensionen aus privaten Verträgen geht, ist verteilungspolitisch ein Problem.

Eine Pensionistin, die 7 000 S Eigenpension hat, kann diesen PensionistInnen-Absetzbetrag gar nicht geltend machen! Und eine Arbeiterin oder eine Bäuerin hat nicht mehr als diese 7 000 S. Die können gar nichts geltend machen, weil sie nicht zur Steuer veranlagt werden. Also haben sie überhaupt keinen Vorteil aus diesem Absetzbetrag.

In Summe – und da bin ich wieder beim Rechnungshof, der die Schwierigkeit hat, diese Zusatzpensionen zu erfassen – käme da schon einiges zusammen, wenn man nur die Absicht hätte, das Budget wirklich – in einem Bereich, wo es möglich ist – verteilungspolitisch gerecht zu gestalten.

Das hat bitte – anders, als Sie das in Ihrem Belastungspaket vereinbart haben – nichts mit Eingriffen in Pensionen zu tun. Das wäre eine rein steuerpolitische Maßnahme, wonach eine Steuergutschrift – und das ist der PensionistInnen-Absetzbetrag für bestimmte Personengruppen, nämlich für jene mit hohen Pensionen, mit 30 000, 40 000 S und darüber – zurückgenommen wird. Warum sollen diese Personen genauso eine Steuergutschrift erhalten wie die anderen mit niedrigeren Pensionen oder jene mit den ganz niedrigen Pensionen, die gar keine Steuergutschrift erhalten?

Das wäre eine Maßnahme, mit der man etwa auch bei der jüngsten Pensionsanpassung die Beträge noch etwas erhöhen hätte können. Das wäre eine Maßnahme, mit der man etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit schaffen hätte können, und das wäre auch dieser alten Koalition ganz gut angestanden! (Beifall bei den Grünen.)

12.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

12.36

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich habe mich jetzt am Schluss der Debatte zu Wort gemeldet, um zwei Entschließungsanträge einzubringen – und auch deshalb, um den warnenden und mahnenden Worten des Rechnungshofpräsidenten Rechnung zu tragen, denn beide Anträge sind geeignet, in einem zwar nicht exorbitanten, aber doch beträchtlichen Ausmaß kommende Bundesrechnungsabschlüsse günstig zu beeinflussen, beziehungsweise haben wir in diesem Bundesrechnungsabschluss Kosten geortet, die durchaus vermeidbar gewesen wären.

So ist insbesondere im Bereich der Gentechnik durch die nicht eindeutige Positionierung des Hohen Hauses, dadurch, dass man zwar de facto bis jetzt keine gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft zugelassen hat, andererseits aber das Moratorium auch für potentielle Antragsteller und Antragstellerinnen nicht klar und eindeutig festgelegt hat, Rechtsunsicherheit entstanden. Diese Rechtsunsicherheit hat Kosten für die Bundesverwaltung verursacht, und zwar dadurch, dass es eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gab, wodurch Verfahrenskosten entstanden sind, die sich ohne Zweifel im Bundesrechnungsabschluss 1998 niedergeschlagen haben.

Hätte es dieses Moratorium, hätte es eine derartige Regelung gegeben, dann wüssten auch potentielle Antragsteller und Antragstellerinnen Bescheid, dass zumindest in der Zeitdauer des Moratoriums derartige Antragstellungen nicht stattfinden können, wodurch vermeidbare Kosten auch vermieden worden wären. Diese De-facto-Praxis, dass es zwar kein Moratorium gibt, dass aber auch nicht genehmigt wird, kann ja nur zu Verwaltungskosten führen.

Ich bringe daher den folgenden Antrag ein:


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