Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 95

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lich nicht ein Einbruch – wie ihn dieser Konsolidierungspakt mit seinen nackten Zahlen eigentlich bereits hervorgerufen hat – erfolgte.

Das alles ist sehr, sehr deutlich manifestiert in diesem Bericht, der vor allem auch eines dokumentiert – und das möchte ich am Schluss noch erwähnen –: Die soziale Schieflage zeigt sich besonders darin, dass die Einkommen aus Löhnen und Gehältern im Jahr 1996 um 1,3 Prozent und im Jahr 1997 um 1,2 Prozent anstiegen, während auf der anderen Seite trotz – oder wegen – des Konsolidierungspaktes die Einkommen aus Besitz und Unternehmungen im Jahre 1996 um 8 Prozent und im Jahre 1997 um 6 Prozent angestiegen sind.

Dieser Rechnungshofbericht zeigt deutlich, dass die soziale Schere weiter auseinander geht, wenn man kurzatmige Konsolidierungsmaßnahmen vornimmt. Deswegen plädierte schon mein Kollege für mittelfristige beziehungsweise langfristige Planung von Strukturmaßnahmen, damit nicht noch einmal dieser soziale Einschnitt erfolgt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.22

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Gabriele Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

14.22

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Einige Anmerkungen zu den vorliegenden Berichten des Rechnungshofes:

Beim Kapitel Landesverteidigung kritisiert der Rechnungshof vor allem: erstens, dass die Mehrleistungsvergütungen und -belohnungen nicht vorgabegemäß eingeschränkt wurden, und zweitens, dass durch die enormen Vorbelastungen – rund 7 Milliarden Schilling – zukünftige Investitionen äußerst beschränkt und eingeschränkt sind.

Zum Kapitel Unterricht wird durch den Rechnungshof festgestellt, dass die Konsolidierungsziele verfehlt wurden und dass das Controlling insgesamt unzureichend ist. Es kann in diesem Bereich von einer Überziehung in einer Größenordnung von etwa 3 bis 4 Milliarden Schilling gesprochen werden.

Ich möchte das nicht weiter kommentieren, meine Damen und Herren, sondern mich dem Kapitel Soziales und Gesundheit zuwenden – es steht so geschrieben, so ist es zu lesen –: Der Rechnungshof stellt in vielen Teilbereichen erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen fest. – Dazu, meine Damen und Herren, einige Daten und Fakten:

Beim Bundespflegegesetz wurde dieses Ziel erreicht. Die Valorisierung des Pflegegeldes wäre natürlich wünschenswert (Abg. Haidlmayr: Das gibt es seit Jahren nicht, eine Valorisierung!), und ich weiß mich auch einer Meinung mit Frau Ministerin Hostasch darüber, dass die Valorisierung notwendig ist, aber natürlich auch eine Frage der budgetären Befindlichkeit sein muss, um ein sorgfältiges Haushalten zu ermöglichen.

Festhalten möchte ich aber in diesem Zusammenhang trotz alledem, Frau Kollegin Haidlmayr: Das Pflegegeld ist dazu gedacht, zusätzliche Leistungen für den zu Pflegenden ankaufen und finanzieren zu können, und ist nicht dazu, eine Zusatzpension (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr ) oder eine Erhöhung der Pension an und für sich zu sein. Es ist ausschließlich für Hilfeleistungen gedacht, und ich meine, dass wir auf unser Pflegegeld stolz sein können, denn es ist, wie ich meine, einzigartig in Europa. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Bereich Versorgungsrecht anerkennt der Rechnungshof die erfolgreichen Konsolidierungsmaßnahmen.

Im Bereich Personal gibt es eine Empfehlung, nämlich die Beamten der Ämter des AMS im Stellenplan des Bundes sachgerecht darzustellen.


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