Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 149

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der Lage, diesen Entwurf dann tatsächlich hier im Haus umzusetzen, weil dieser Kompromiss von der Wirtschaft torpediert und letzten Endes auch verhindert wurde.

Es sind dies ähnliche Erfahrungen, wie wir sie von den jüngsten Verhandlungen mit der ÖVP kennen, die derzeit politisch brisanter sind. Und ähnlich ist es uns auch mit allen anderen Bestimmungen ergangen, die mehr Demokratie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet hätten.

Wir werden heute auch noch die erste Lesung zum Arbeitsverhältnisgesetz durchführen, zu dem es bei der ÖVP eine ähnliche Position gibt. Obwohl wir jetzt schon das Jahr 2000 schreiben, ist bei der ÖVP noch immer nicht der Wille vorhanden, die Rechte der Arbeiter endlich jenen der Angestellten anzugleichen. Diese Vorgangsweise – nämlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern demokratische Rechte vorzuenthalten – zeigt schon heute, welche Politik uns in Zukunft erwartet, falls es tatsächlich zu einer ÖVP/FPÖ- oder umgekehrten Koalition kommen sollte.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns weiterhin – wie in der Vergangenheit, so auch in der Zukunft – für die Interessen der arbeitenden Menschen einsetzen, denn dafür stehen wir, das ist unser politisches Credo! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

18.23

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Silhavy, was die Angleichung der Rechte der Arbeiter an die Angestelltenrechte betrifft, muss ich sagen: Es war immer ein Anliegen unserer Fraktion, diese Angleichung durchzuführen. Sie hätten in den letzten drei Jahrzehnten, in denen Sie in der Bundesregierung waren, die Möglichkeit dazu gehabt, haben es aber nicht zusammengebracht. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )  – Selbstverständlich. Frau Kollegin! Wir werden bestrebt sein, diese Angleichung durchzuführen.

Da die Unternehmen und Unternehmensgruppen bereits in den verschiedensten Ländern Betriebsstandorte haben und Konzernzusammenschlüsse heute an der Tagesordnung sind, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein, ist es auch notwendig, für die dort beschäftigten Arbeitnehmer eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vorzusehen, Arbeitnehmervertretern dafür die Kompetenz und Zuständigkeit zu erteilen und damit einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine Ausdehnung des Europäischen Betriebsrates zu schaffen.

Diese Regierungsvorlage sieht nun eine Ausdehnung des Europäischen Betriebsrates auf Großbritannien vor. Ich meine, das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Auch die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer ist darin beinhaltet – das finde ich völlig in Ordnung. Bezeichnend ist allerdings, dass die Frist für die Umsetzung, die uns vom Rat der Europäischen Union erteilt wurde, nämlich eine Frist von zwei Jahren, am 15. Dezember des Vorjahres abgelaufen ist. Wir sind also nicht mehr rechtzeitig dran, sondern müssen dieses Gesetz rückwirkend in Kraft treten lassen, obwohl im Dezember eine Sitzung des Sozialausschusses stattgefunden hat.

Es ist mir im Grunde unverständlich, aber in den letzten drei Gesetzgebungsperioden, in denen ich hier im Nationalrat war, war es eigentlich immer so üblich: Man hat immer wieder rückwirkend etwas novelliert oder eingesetzt.

Inhaltlich kann ich sagen, dass diese Ausweitung des Europäischen Betriebsrates ein kleiner Schritt zu einheitlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und daher durchaus positiv zu bewerten ist. Die freiheitliche Fraktion wird dem auch zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.25


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