Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 188

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schrieben wurden zu der Zeit, als Kollegin Hostasch dort noch Vorsitzende war. Sie werden sehen, dass ich Recht habe. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Er hat das Wort.

21.11

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir diskutieren einen Entwurf der Sozialdemokraten zu einem Arbeitsverhältnisgesetz, das angeblich die Angleichung von Arbeiter- und Angestelltenrechten zum Inhalt haben soll. Das stimmt aber nicht, Herr Riepl, und das wissen Sie genauso wie wir! Sie schaffen mit diesem Entwurf ein völlig neues Arbeitsrecht, weil Sie in vielen Bereichen – offen und verdeckt – völlig neue Rechtslagen herstellen. Sie schaffen mit diesem Gesetz neue Ungleichheiten – und auch das wissen Sie – ganz bewusst! Da von "Fairness" zu sprechen, das halte ich wirklich nicht für sehr gerecht.

Dieser Gesetzentwurf ist aber auch inkonsequent, denn Sie weisen – auch heute haben Sie das getan – auf die Entwicklung der Kollektivverträge hin, Sie haben hier die Bedeutung der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angleichung der Rechtssysteme hervorgehoben. Was aber tun Sie in Ihrem Gesetzentwurf? Sie eliminieren die Mitwirkungsrechte der Sozialpartner und reduzieren die Kollektivvertragsmöglichkeit in diesen Bereichen quasi auf null – lies nach in § 14!

Dieser Gesetzentwurf ist aber nicht nur inkonsequent und unfair, er ist auch bürokratielastig, und zwar deswegen, weil er die komplizierteste Art der Entgeltfortzahlung im österreichischen Arbeitsrecht zum Grundsatz für alle Arbeitsverhältnisse macht. Ich gebe zu, da ist die ÖVP gesprächsbereit gewesen – und ist es noch –, hat sie eingewilligt, eine gemeinsame Lösung der Entgeltfortzahlung für Arbeiter und für Angestellte zu suchen, zu finden und auch umzusetzen, aber nur ein arbeitsrechtlicher Selbstmörder würde als gemeinsame Lösung die Entgeltfortzahlungs-Bestimmungen des Angestelltengesetzes wählen, denn das ist, wie Sie wissen, der komplizierteste Teil des österreichischen Arbeitsrechtes, und dadurch können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber benachteiligt und unfair behandelt werden, weil die Regelung kompliziert und für den Einzelnen oft nicht durchsichtig ist.

Oder könnten Sie, Herr Präsident, das berechnen: zuerst voller Anspruch, dann halber Anspruch, halber Anspruch und viertel Anspruch, 6 Monate und neuer Anspruch? Wer könnte das hier im Hohen Haus? Aber Sie wollen das zum Gesetz machen! (Abg. Verzetnitsch: Alterieren Sie sich nicht, das steht gar nicht drinnen!) O ja! (Abg. Verzetnitsch: Ausgenommen 7, denn das ist eine komplizierte Regelung!) Aha, Sie haben es aber wörtlich vom Angestelltengesetz abgeschrieben!

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Sie haben das Angestelltengesetz in weiten Bereichen kopiert und abgeschrieben, das ist richtig, aber – jetzt höre und staune! – man belässt das Angestelltengesetz weiterhin in Geltung! Da frage ich Sie: Warum tut man das? – Das ist ja interessant, weil das weiterhin zur Rechtsunsicherheit beiträgt und ein Arbeitnehmer wirklich nicht mehr weiß, was jetzt gilt: dieses oder jenes!

Vor allem sind im Arbeitsverhältnisgesetz kleine Retuschen enthalten, aber ich habe das gefunden. Sie müssen nur die Begründung zum Angestelltengesetz beziehungsweise den Artikel 3 lesen. Dort steht: "Dieses Bundesgesetz gilt für Dienstverhältnisse ..." und so weiter. "Die sich nach diesem Bundesgesetz ergebende arbeitsvertragliche Stellung der Angestellten ist insbesondere maßgeblich für die Gruppenzugehörigkeit im Organisationsrecht nach dem Arbeitsverfassungsgesetz ..., für den persönlichen Wirkungsbereich der Kollektivverträge sowie für die gesetzliche Sozialversicherung."

Höre und staune! Herr Präsident Sallmutter, schau herunter! Das war offensichtlich das Zugeständnis an Herrn Sallmutter. Glauben Sie doch nicht, dass das hier etwas noch mit Fairness zu tun hat, meine Damen und Herren!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite