Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 192

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Zustimmung geben, denn eine bedingungslose und grenzenlose Beschäftigung von Ausländern kann es nicht geben (Abg. Öllinger: Das Aufenthaltsrecht ist die Voraussetzung! Das kennen Sie doch!), weil ja immer auf die wirtschaftlichen Bedingungen Rücksicht zu nehmen ist. Dazu stehen wir voll.

Darin gehen wir auch absolut konform mit den anderen EU-Staaten, denn auch in anderen Staaten der Europäischen Union gibt es für Ausländerbeschäftigungsverhältnisse eigene Bestimmungen. Auch in anderen EU-Staaten wird die Bewilligung von ausländischen Beschäftigungsverhältnissen auf die wirtschaftlichen Bedingungen abgestellt. So, wie Sie sich das vorstellen, wird das daher, glaube ich, nicht gehen. (Abg. Öllinger: Das regelt sich ja über die Zuwanderungsquote!)

Wissen Sie, was Sie wollen – und das ist meiner Meinung nach auch problematisch –: Sie wollen Familiennachzug total und noch dazu eine Beschäftigungsbewilligung auch für jeden, der neu ankommt, weil ja der dann rechtmäßig in Österreich ist. Das aber führt unserer Meinung nach zu unerträglichen Situationen und Belastungen auf dem Arbeitsmarkt. Darin gehen wir auch mit dem Gewerkschaftsbund völlig konform, denn auch da fürchtet man, dass Ausländer die österreichischen Arbeitsplätze stürmen werden.

Das heißt also, dass man wohl darüber reden und einmal prüfen kann, ob man denjenigen Ausländern, die sich bereits in Österreich aufhalten und eine Aufenthaltsbewilligung haben – die also legal da sind –, Beschäftigungsbewilligungen geben kann. Wir wollen eine Expertise anstreben über die Frage, in welchem Ausmaß solche Beschäftigungsbewilligungen notwendig wären, und dann wollen wir auch darüber reden.

Mit dem aber, was Sie anstreben, nämlich eine gänzliche Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, können wir uns nicht einverstanden erklären. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ridi Steibl. – Bitte.

21.30

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon erwähnt, enthält der Antrag des Abgeordneten Öllinger die Forderung, das Ausländerbeschäftigungsgesetz aus 1997 ersatzlos zu streichen. – Wir sind der Meinung, dass wir zum Schutz der inländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch klare, aber menschliche Spielregeln zwischen Inländern und Ausländern brauchen. (Abg. Öllinger: Ist das menschlich, wenn die Frauen nicht arbeiten dürfen?) Wenn es nach den Grünen ginge, müssten alle nach Österreich strebenden Menschen einen Arbeitsplatz erhalten. Das schaue ich mir wirklich an!

Ich habe mich auch beim AMS in der Steiermark erkundigt, und ein kompetenter Sachbearbeiter hält eine Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auch für unrealistisch. Er meint, das auch mit Zahlen belegen zu können: Österreichweit gab es im Jahr 1999 bis Ende Dezember über 304 000 Ausländer, die bei uns beschäftigt waren, davon an die 230 000 in einem genehmigungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis; die Differenz ist eben nicht genehmigungspflichtig. Man muss auch unterscheiden zwischen Ausländern aus EU-Ländern und solchen, die nicht aus EU-Ländern kommen, und bedenken, dass Arbeitnehmer aus EU-Ländern diese Genehmigung ja gar nicht brauchen.

Ich glaube auch, dass Ihr Antrag formal viele Fragen aufwirft, viele Ansprüche angesprochen werden, ihm aber die Gesamtsicht fehlt. Die Frage der Ausländerbeschäftigung jedoch wird sicherlich eine wichtige Aufgabe für die Zukunft sein, wer immer auch diese Regierung bildet. Man muss allerdings sehr behutsam vorgehen; ein Schnellschuss wäre sicherlich nicht gut.

Ich denke, dass der Antrag in dieser Form noch nicht akzeptabel ist und sehr wohl diskutiert werden muss. Dies ist eine Aufgabe der künftigen Regierung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.32


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