Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 196

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Wir haben vor dem Ende der vergangenen Legislaturperiode einige Maßnahmen beschlossen und haben diese im Juli in der Plenarsitzung auch ausführlich diskutiert. Ich kann mir daher ersparen, das zu wiederholen, weil sich ohnedies alle mit der Thematik Befassten zu diesem Zeitpunkt bereits mit diesen Neuerungen beschäftigt haben.

Frau Kollegin Haidlmayr! Es ist schön, wenn Sie sagen: Sie rollen an, Sie sind nicht mehr aufzuhalten. Ich denke mir: Lobbyismus ist etwas ganz, ganz Wichtiges. Aber ich erhoffe mir, dass wir diesen Lobbyismus insofern mit Ihnen gemeinsam betreiben können, als wir wirklich zu konstruktiven Lösungen im Sinne jener Menschen, für die Sie den Antrag gestellt haben, kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Haidlmayr. )

21.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

21.59

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Zu meiner Vorrednerin möchte ich sagen: Ich halte es für ein bisschen kühn oder unpassend oder wie auch immer, von Lobbyismus zu reden, wenn es darum geht, dass Behinderte versuchen, ihre dringenden Bedürfnisse einigermaßen durchzusetzen. Ich glaube, das ist wirklich der falsche Ausdruck! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Übrigen möchte ich sagen: Ich bin sehr wohl für ein allgemeines Behinderten-Gleichstellungsgesetz beziehungsweise für ein Antidiskriminierungsgesetz und nicht für Regelungen in den einzelnen Bereichen, weil ich glaube, dass damit auch eine bestimmte Sensibilisierung verbunden ist, die wir in Österreich ganz besonders dringend brauchen.

Als Behinderter durchs Leben zu gehen, ist an und für sich schon ungeheuer schwierig. Wenn man sich aber in Österreich als Behinderter bewegen muss, dann ist das mit ganz besonders großen Schwierigkeiten verbunden, weil nämlich in Österreich vieles nicht selbstverständlich ist, was in anderen europäischen beziehungsweise angloamerikanischen Ländern bereits zur Alltäglichkeit gehört und gang und gäbe ist, dass nämlich auf die besonderen Bedürfnisse der Behinderten Rücksicht genommen wird und sämtliche Planungen unter dem Blickwinkel jener Personen gesehen werden, die eben besondere Bedürfnisse haben. Auch die Sensibilisierung der Bevölkerung in Österreich ist nicht in dem Ausmaß vorhanden wie zum Beispiel in nördlichen Staaten Europas oder im angloamerikanischen Raum.

In den USA haben zum Beispiel Behinderte bei Veranstaltungen selbstverständlich die besten Plätze. Dort müssen alle in der Schlange warten, nur die Behinderten werden vorgezogen. Behindertenparkplätze werden dort beispielsweise nicht von anderen Personen benützt, wie es in Österreich gang und gäbe ist, und wenn das trotzdem einmal vorkommt, dann muss derjenige eine derart saftige Strafe bezahlen, dass er sich nur einmal in seinem Leben auf einen Behindertenparkplatz stellt. In Österreich dagegen ist es mehr oder weniger ein Kavaliersdelikt, wenn man einen Behindertenparkplatz zweckwidrig verwendet. In Österreich ist es wirklich noch ein weiter Weg bis zu einer höheren Sensibilisierung, und deshalb glaube ich, dass es dringend notwendig ist, dass man diesbezüglich auch gesetzgeberisch etwas tut. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich hätte noch viel hinzuzufügen, wir konnten heute jedoch keine Anträge einbringen. Außerdem bin ich zum Beispiel betreffend die Bauordnung nicht der Meinung, dass in einem Wohnbau alle Wohnungen behindertengerecht gestaltet sein müssen. Natürlich muss der Zugang behindertengerecht sein, nicht aber jede Wohnung, weil ich glaube, dass das unnötige Kosten verursacht. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. ) Was haben Sie gesagt? Ich habe Sie nicht gehört! (Abg. Haidlmayr: Ich möchte aber auch meinen Nachbarn im dritten Stock besuchen!)  – Das stimmt. Das ist auch ein Gesichtspunkt. Darüber muss man sicherlich noch reden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Österreich ist die Diskriminierung wirklich an der Tagesordnung. Zum Beispiel darf ein Rollstuhlfahrer nach der Verordnung der U-Bahnen nicht ohne Begleitperson fahren. Das heißt, die Bestimmungen besagen, dass solche Personen unbedingt eine Begleitung brauchen.


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