Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 197

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Es ist auch wirklich paradox, dass wir zum Beispiel die Integration in den Schulen gesetzlich beschlossen haben, dass es aber trotzdem viele Schulen gibt, die Stufen und Barrieren haben, die nicht überwunden werden können. Auch öffentliche Bäder können von Behinderten teilweise nicht benützt werden, weil es dort keine Einrichtungen gibt, um einen Behinderten ins Wasser oder aus dem Wasser zu bringen. Die Gehsteige sind nicht oder nur zu einem geringen Grad abgeschrägt. – Ich meine, es könnte viele Erleichterungen geben, die nicht einmal Kosten verursachen.

Sie haben die Versicherungen in Ihrem Antrag erwähnt. Es ist nicht möglich, eine Krankenversicherung für einen Spastiker abzuschließen, um zum Beispiel eine etwaige Operation des Blinddarms durch eine Privatversicherung abzudecken. Die Versicherungen nehmen ihn ganz einfach nicht. Das kann man doch nicht hinnehmen!

Ich bin dafür, dass wir uns im Sozialausschuss wirklich intensiv damit auseinander setzen, wie wir ein solches Antidiskriminierungsgesetz oder Behindertengleichstellungsgesetz behandeln und den Behinderten wirklich etwas Gutes tun können. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. )  – Ich verstehe Sie leider nicht, Frau Abgeordnete, und außerdem ist meine Redezeit schon zu Ende. (Abg. Haidlmayr: Reden wir darüber im Verfassungsausschuss!) Okay. Es ist mir egal, in welchem Ausschuss, aber ich glaube, wir sollten uns gründlich damit auseinander setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

22.04

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Haidlmayr ist sicherlich eine unermüdliche Kämpferin für die Anliegen der Behinderten.

Ich glaube auch, dass wir es nicht beziehungsweise zumindest von seiten der ÖVP-Fraktion nicht akzeptieren können, dass wissentlich seit der Verankerung der Behinderten in der Verfassung hier Gesetze beschlossen wurden, die Behinderte erneut diskriminieren. Ich möchte das wirklich zurückweisen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Schauen Sie sich die Gesetzesbeschlüsse der letzten eineinhalb Jahre an!)

Frau Kollegin Haidlmayr! Behindertenpolitik ist ein Bereich, in dem man ständig an Änderungen arbeiten muss. Es ist heute etwa der Begriff "Sensibilisierung" gefallen. – Ich glaube, wir alle müssen gegenüber den Anliegen der Behinderten noch sensibler sein. In der Vorbereitung meiner Ausführungen habe ich mir allerdings etwas ausgehoben, was wir, wie ich glaube, im März 1998 beschlossen haben: Änderung Verordnung außergewöhnliche Belastungen zu Gunsten der Behinderten, Änderung Fahrprüfungsverordnung zu Gunsten der Behinderten, Änderung 20. Straßenverkehrsnovelle, Anerkennung ausländischer Gehbehindertenausweise und, und, und.

Es gab eine Vielzahl von diesbezüglichen Beschlüssen. Die Novelle zum Bundespflegegesetz wurde im August 1998 beschlossen. Im Juli 1998 erfolgte die Bereitstellung von 500 Planstellen für Behinderte im Bereich des Bundes. Im Oktober 1998 wurde das Volksbegehrengesetz geändert, um technische Möglichkeiten für Körperbehinderte zu schaffen, damit sie zu den Wahllokalen barrierefrei zufahren können. (Abg. Haidlmayr: Das haben wir aber bis heute nicht!) Im Dezember 1998 gab es zum Beispiel die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, wodurch die Lehrlinge nicht in die Behindertenzahl eingerechnet werden. Im Juli 1999 wurde ein Bundesgesetz zur Beseitigung diskriminierender Bestimmungen im ABGB beschlossen. – Es gab also wirklich eine Vielzahl von Verbesserungen.

Wir haben wirklich versucht, ständig an diesem Problem zu arbeiten. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass es in vielen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt.

Sie waren zum Beispiel selbst im Kärntner Landtag: Das Landhaus wurde umgebaut, aber es ist nach wie vor für Behinderte nicht begehbar, befahrbar und erreichbar. (Abg. Haidlmayr: Ist das


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