Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 201

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Einklang mit den entsprechenden Erläuterungen zur Geschäftsordnung steht. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Kostelka. )

22.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir haben die beiden Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung gehört. Ich habe vom Präsidium hier keine rechtspolitischen oder Fairnessüberlegungen anzustellen, sondern die Geschäftsordnung gemäß § 32e und § 99 zu handhaben.

10. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird (26/A)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nunmehr zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Als Erstantragstellerin hat Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.20

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Vormittag, also schon vor ungefähr zehn Stunden, hat mich ein ÖVP-Abgeordneter gefragt, ob ich diesen Antrag nicht lieber zurückziehen wolle, denn um diese Uhrzeit würde ohnehin kein Mensch mehr Aufmerksamkeit für ein Thema dieser Art aufbringen.

Ich habe ihn enttäuscht. Ich werde diesen Antrag selbstverständlich nicht zurückziehen, und zwar aus guten Gründen. Dieser Antrag auf Veränderung der Regelung für Nachtfahrverbote ist ein sehr dringender Antrag, ein dringender Antrag insofern, als in der kommenden Woche auf europäischer Ebene ein Problem auf Österreich zukommen wird, das in seiner Schärfe auch von denjenigen, die hier gerne über das Budget und über die Budgetnot reden, nach wie vor schwer unterschätzt wird.

Mein Antrag richtet sich darauf, auf den österreichischen Autobahnen und Straßen, sofern die Notwendigkeit besteht, ein Nachtfahrverbot zu erlassen, das keine Ausnahmen mehr für so genannte lärmarme LKW kennt. Dies aus gutem Grund, und darauf möchte ich kurz eingehen.

Als das Nachtfahrverbot eingeführt wurde, gab es für die transitgeplagte Tiroler Bevölkerung eine erste und damals noch massive Entlastung, zumindest während der Nachtstunden. Wie Ihnen vielleicht schon bekannt sein wird – auch denen, die aus dem Flachland stammen –, haben wir enorme Probleme mit Lärmbelastungen für die Anrainerbevölkerung in Alpentälern, wenn dort der LKW-Verkehr Tag und Nacht rollt. Die Bevölkerung in diesen Alpentälern, vor allem im Wipptal, aber auch im Inntal, besteht nicht aus drei bis fünf Leuten, sondern es ist fast die Hälfte der gesamten Tiroler Bevölkerung, die in Hörweite der Autobahn wohnt.

Diese Bevölkerung hat ein solches Nachtfahrverbot zum Schutz der Nachtruhe verlangt, auch weil wissenschaftliche Studien belegen konnten und belegt haben, dass die gesundheitlichen Auswirkungen einer ununterbrochenen nächtlichen Lärmbelastung, wie sie eine Autobahn mit sich bringt, enorm sind und auch entsprechende volkswirtschaftliche Kosten im Gesundheitsbereich verursachen. Nun wurde dieses Nachtfahrverbot mit einer Ausnahme für lärmarme LKW erlassen.

Das hat natürlich dazu geführt, dass in positiver Weise eine Umstrukturierung erfolgt ist. Der gesamte LKW-Park, der heute auf unseren Autobahnen verkehrt, ist leiser geworden, als es die ursprünglichen alten "Rumpeln" waren, die auf unseren Straßen unterwegs waren. Allerdings hat die Anzahl der LKW, die nun unser Land durchfahren, die Lärmentlastung schon längst kompensiert. Deswegen wurde 1996 auf dem Brenner auch eine erhöhte Nachtmaut eingeführt.

Meine Damen und Herren! Diese Nachtmaut steht nun unter Klage von seiten der Europäischen Union. Wenn Sie – und ich würde es Ihnen allen empfehlen – diese Klageschrift lesen, dann


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