Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 178

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Ein weiterer Mangel besteht darin, dass der Bestellmodus des Generaldirektors sehr, sehr regierungslastig ist. Es gibt zwar eine Ausschreibung, jedoch kein öffentliches Hearing, und die Ernennung soll durch die Regierung erfolgen. – Wir hätten uns vorgestellt, dass – ähnlich wie bei der Ernennung von Positionen im Rechnungshof –, weil es dabei wirklich um eine dominante Stellung geht und dieser Mensch dann einem Druck sondergleichen ausgesetzt sein wird, die Ernennung durch die Mehrheit im Wirtschafts- und Justizausschuss erfolgt und der Generaldirektor der Wettbewerbsbehörde dann vom Bundespräsidenten endgültig bestellt wird.

Das wäre unseres Erachtens eine optimale Lösung. – Warum Sie es so nicht gemacht haben, werden Sie dann sicherlich hier noch darlegen. Im Ausschuss selbst beziehungsweise dann auch in einer Pressemeldung hat Minister Böhmdorfer zugegeben – ich zitiere –: "Kein Jahrhundertwerk, aber trotzdem bitter nötig."

Herr Minister Bartenstein, Sie selbst haben gesagt, dass es sich dabei um einen Kompromiss handelt. – Wir Grünen stellen jedoch höhere Ansprüche, vor allem auch im Hinblick auf die medienrechtliche Situation.

Nach den Reformvorschlägen von Ihnen ist es im Medienbereich nicht möglich – und das urgieren wir auch noch –, die Dominanz von Eigentümern in den Redaktionen zu reduzieren. Es geht nur um die Frage der Marktbeherrschung – und nicht um die der Arbeitsmarktdominanz als relevanter Faktor auch im Medienbereich.

Zum Schluss noch zu Ihren Erläuterungen, wie sie zu dem von der Regierung vorgelegten Entwurf, nicht mehr jedoch im Zusammenhang mit der Vorlage, die das Ergebnis der Ausschussberatungen war, nachzulesen waren. In diesen ersten – ich nenne sie: ehrlichen  – Erläuterungen war zu lesen:

"Durch den institutionellen Rahmen bedingte Reibungsverluste im Zusammenspiel mit der Durchführung des europäischen Kartellrechtes lassen vor dem Hintergrund des Modernisierungs- und Neugestaltungsprozesses der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln eine grundsätzliche Reform als geboten und dringlich erscheinen."

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Diese grundsätzliche Reform haben Sie noch vergangenen Sommer verlangt. Jetzt, im Frühjahr, ist es ein Reförmchen geworden, hinter dem wir wirklich nicht stehen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kubitschek. – Bitte.

18.35

Abgeordnete Mag. Maria Kubitschek (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin, Kollegin Moser, hat es klar gesagt, und ich kann mich dem nur anschließen: In Österreich gibt es die einhellige Auffassung, dass es mit der Wettbewerbspolitik nicht zum Besten steht. Ich glaube, man kann sagen, Wettbewerbspolitik ist ein Teil der Wirtschaftspolitik in Österreich, die jedoch bei uns kaum Tradition hat. Ich würde sogar sagen, das signifikante Merkmal der österreichischen Wettbewerbspolitik ist – und das bis heute! – das mangelnde Problembewusstsein. Dabei stellt ein funktionierender Wettbewerb – die Betonung liegt wirklich auf dem Wort funktionierend  – sicherlich die Grundlage für eine dynamische Marktwirtschaft dar.

Das Problem ist allerdings, dass Märkte leider meist nur in den Lehrbüchern von alleine funktionieren. In der Realität, im wirklichen Leben sind Märkte meistens geprägt durch eine Vielfalt diverser Marktversagen. Im wirklichen Leben ist es leider oft genug so, dass Manager und Unternehmer die Freiheit des Marktes sehr oft damit verwechseln, mit dieser Freiheit so schnell wie möglich eine marktbeherrschende Stellung zu erreichen.

Gerade der Fall Microsoft hat sehr deutlich gemacht, dass Marktmissbrauch sehr vielfältig sein kann – und dass Marktmissbrauch vor allem Innovation bremst. Daher bin ich wirklich der Meinung, dass es zu den wichtigsten Aufgaben eines Staates zählt, Spielregeln zu definieren –


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