Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 154

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Sie sehen also, es ist sehr wichtig, die Einstweilige Verfügung nicht an eine bestimmte Frist zu binden; diese Frist muss unbedingt und auf alle Fälle verlängert werden. Alle Menschen müs­sen geschützt werden!

Gestatten Sie mir an dieser Stelle auch eine Frage an die Frauenministerin Rauch-Kallat. Die­ses Gesetz und die Auswirkungen der fehlenden Änderung wären doch wirklich ein geradezu klassisches Beispiel dafür, als Frauenministerin die Stimme für die betroffenen Frauen zu erheben! Aber wann hat das Frau Ministerin Rauch-Kallat gemacht? – Ich habe dazu von ihr jedenfalls nichts gehört! Das ist aber auch wieder kein Wunder, denn Gewalt und Schutz vor Gewalt ist kein Thema, das Spaß oder Lust macht – und mit Frust will die Frau Frauenministerin ja nichts zu tun haben, obwohl sie bei ihrer Antrittsrede genau das Gegenteil gesagt hat. Damals war ihr Motto noch „Frust statt Lust“.

Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Machen Sie es wieder gut; ich gebe Ihnen dazu Gelegenheit, indem ich folgenden Antrag einbringe, dem Sie zustimmen kön­nen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (39 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (39 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

In Artikel II wird nach Ziffer 45 eine neue Ziffer 45a eingefügt, welche lautet:

„45a. § 382 b Abs. 4 letzter Halbsatz lautet:

‚insgesamt sechs Monate nicht übersteigen“.

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.32


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungs­ge­mäß eingebracht, genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

19.33


Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die­se Novelle zur Exekutionsordnung wird zu einer Senkung des Verwaltungsaufwandes führen – ich möchte jetzt jedenfalls einmal über die Vorteile des Ganzen sprechen und nicht nur über einen Halbsatz –, ebenso zu einer Erhöhung des Einbringungserfolges sowie zu einer Stei­gerung der Qualität der Arbeit.

Im Ausschuss wurden Bedenken gegen diese Novelle angemeldet, und zwar in die Richtung, ob denn da nicht eine „Schieflage“ zu Lasten der Schuldner entstehen würde; weiters wurden Be­denken im Hinblick auf die „soziale Verträglichkeit“ dieses Gesetzes angebracht. Frau Abge­ordnete Stoisits etwa kritisierte den leichten Zugang zu Krediten in diesem Zusammenhang. – Es mag wohl stimmen, Frau Kollegin Stoisits, dass der Zugang zu Krediten von Banken oft zu leicht gemacht wird und so eine Schuldenfalle entstehen kann.

Ich möchte diese Gelegenheit aber auch gleich dazu nützen, Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer herzlich dafür zu danken, dass er sich eines Vereins angenommen hat, der uns alle schon viele Milliarden Schilling gekostet hat. Bundesminister Dr. Böhmdorfer ist es


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