Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 218

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Deshalb halten wir diesen Antrag aufrecht, und ich hoffe doch, dass er die Zustimmung aller Fraktionen findet – auch im Sinne des Anti-Korruptionsabkommens, das wir heute einstimmig hier ratifizieren werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben vorgetragene Entschließungs­antrag der Abgeordneten Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde ist ausreichend un­terstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Koope­ration der Dienststellen des Außenministeriums mit der Justiz betreffend Akten zu Visa-Erteilungen an Botschaften wie Belgrad, Budapest, Bukarest

eingebracht im Zuge der Debatte über im Zuge der Debatte über Punkt 12 der Tages­ordnung, Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1062 d.B.) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (1181 d.B.)

Begründung

Transparency International hat das vorliegende Übereinkommen als „Meilenstein“ und erstes globales, rechtlich bindendes Instrument gegen die Korruption bezeichnet. In Art. 10 des vorliegenden Anti-Korruptions-Abkommens verpflichten sich die Staaten u.a., Transparenz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu fördern.

Die Vorwürfe gegen einen pensionierten und einen bis vor kurzem aktiven Mitarbeiter des Außenamtes, für einen über Jahre einträglichen Visahandel an österreichischen Botschaften mitverantwortlich zu sein, werden derzeit von der österreichischen Justiz geprüft. Für die Beschuldigten besteht selbstverständlich bis zum Ende eines mög­lichen Gerichtsverfahrens die Unschuldsvermutung. Die Außenministerin hat immer wieder erklärt, dass sie an einer lückenlosen Aufklärung interessiert sei. Sie hat jedoch auch bei der Aussprache im außenpolitischen Ausschuss festgehalten, dass es laut EU-Vorschrift möglich ist, Unterlagen über Visums-Erteilungen nach 1 Jahr, sowie Un­terlagen über abgelehnt Visa-Anträge nach 5 Jahren zu vernichten.

Der Leiter der von AM Ursula Plassnik eingesetzten Experten-Kommission, der frühere SPÖ-Außenminister Peter Jankowitsch, forderte am 13. November, dass „bis zum Be­ginn der Kommissionsarbeit "eine Art Stopp" bei der Praxis des

Außenministeriums, nicht mehr benötigte Unterlagen in den Botschaften

zu vernichten“ erfolgt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird aufgefordert, das Außen­ministerium möge bis zur juristischen Klärung der Visa-Affäre keine Unterlagen über Visa-Erteilungen und Visa-Ablehnungen in den fraglichen Jahren an den untersuchten Botschaften mehr vernichten, auch wenn dies rechtlich möglich wäre, sondern dafür


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