Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 116

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mit fünf Jahren dazu verpflichtet ist – und dann gibt es einen Platz zulasten der unter Dreijährigen, weil nicht genug Plätze da sind.

Das bedeutet auch, die besten Rahmenbedingungen vorzufinden: richtige Gruppen­größen, ausgebildete PädagogInnen, PädagogInnen, die nicht am Rande des Burn-out stehen, weil die Anforderungen unmenschlich sind, die an sie gestellt werden, weil sie keine ausreichende Bezahlung bekommen. Das alles ist wichtig, und dafür setzen wir uns ein.

Eine weitere Baustelle, auf die wir hingewiesen haben – wobei wir auch darüber diskutiert haben, diese Baustelle früher zu beseitigen, doch auch jetzt wurde sie nicht beseitigt –, ist die Frage der Kinder mit Behinderung. Es gibt in der Vereinbarung einen Ausnahmetatbestand: Wenn es den Kindern nicht zumutbar ist, dann sind sie von dieser Verpflichtung ausgenommen, obwohl auch sie ein Jahr vor Schuleintritt stehen.

Das führt aber nicht dazu – wie es sozusagen logisch und nachvollziehbar wäre –, dass das nur die Kinder betrifft, die wirklich aus gesundheitlichen Gründen einem Kindergartenbesuch nicht nachkommen können – ich denke da an Kinder, die aufgrund ihrer Krankheit ans Bett gebunden sind –, sondern das betrifft in vielen Regionen Kinder auch deshalb, weil es die Plätze nicht gibt, weil es die sonderpädagogischen Einrichtungen nicht gibt (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein) und weil es auch das Betreuungspersonal nicht gibt. Vor diesem Hintergrund habe ich einen Entschließungsantrag vorbereitet, den ich noch einbringen werde.

Herr Minister, wenn Sie sich dann beim grenzüberschreitenden Kindergartenbesuch oder auch bei den Qualitätsstandards, die wir für Artikel-15a-Vereinbarungen einge­fordert haben, im Ausschuss zurücklehnen – also Ihren Namen hier sehr ernst nehmen – und sagen, Sie seien nicht zuständig, dann ist das bildungspolitisch fahr­lässig und kurzsichtig.

Wir sind in Österreich. In Österreich muss für alle Kinder die gleiche Voraussetzung gelten – egal, welche Postleitzahl sie haben –, und da ist es Aufgabe der Bundes­regierung beziehungsweise des Bundesgesetzgebers, für Einheitlichkeit zu sorgen. Wenn es Probleme zwischen zwei Bundesländern gibt – und da können wir uns jetzt auf lange Diskussionen einlassen, wer woran schuld ist, die aber keine Lösung bringen –, wenn es zahlreiche niederösterreichische Kinder gibt, die in Wien zahlen, obwohl es den verpflichtenden Gratiskindergarten gibt, weil sie nicht in Wien wohnen, sondern in Niederösterreich, die Eltern aber aufgrund der Öffnungszeiten die Kinder in Wien in den Kindergarten geben müssen (Zwischenruf bei der ÖVP), dann ist das nicht sozial gerecht und auch Aufgabe der Bundesregierung, da Handlungen zu setzen.

Ihre „Vorgängerin“ – Vorgängerin im eigentlichen Sinn ist sie ja nicht –, die damals zuständige Staatssekretärin Remler, hat das auch in Aussicht gestellt. Sie wollen sich hier nicht einsetzen. Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht eine ganz klare Antwort gegeben, indem sie sagt, man kann über Artikel-15a-Vereinbarungen steuernd ein­greifen. Sie haben gesagt, Sie wollen nicht – und das alles zulasten der Familien, die es betrifft.

Vor diesem Hintergrund bringe ich folgende Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend verpflichtenden Kindergartenbesuch in den letzten beiden Jahren vor Einschulung

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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